Bundesrat genehmigt Vereinbarung über Kosten zur Verteilung von Jodtabletten

Bern, 14.04.2021 - Jodtabletten müssen im Falle eines schweren Unfalls in einem Kernkraftwerk (KKW) vorsorglich eingenommen werden. Sie werden regelmässig an die Bevölkerung verteilt und ausgetauscht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 eine Vereinbarung mit den KKW-Betreibern über die Kosten der Verteilung genehmigt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kosten von 4,8 Mio. Franken für die Verteilung der Jodtabletten ausserhalb des Radius’ von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk im Jahr 2020 je zur Hälfte vom Bund und den KKW-Betreibern übernommen werden. Die Jodtabletten werden in den Kantonen für den Notfall gelagert.

2024 werden jene Jodtabletten ausgetauscht, die innerhalb des 50-Kilometer-Radius direkt an die Bevölkerung und die Betriebe verteilt werden. Die Kosten dafür betragen rund 15 Mio. Franken. Davon werden die KKW-Betreiber gemäss der Vereinbarung 11 Mio. Franken übernehmen.

Nachdem das KKW Mühleberg ausser Betrieb genommen wurde, muss zudem die künftige Verteilung der Jodtabletten neu geregelt und die entsprechende Verordnung revidiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Arbeiten aufgenommen.


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