Bericht zur Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS

Bern, 14.04.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 den Bericht zur Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS gutgeheissen und damit die Postulate 11.3753 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats sowie 13.4015 der Finanzkommission des Nationalrats beantwortet. Der Bericht gibt eine Übersicht über die Immobilien, die das VBS in den letzten Jahren verkauft oder im Baurecht abgegeben hat. Damit zeigt er, dass das Departement mit den Ausserbetriebnahmen auch das öffentliche Interesse unterstützt. Beispielsweise konnte auf einem abgegebenen Areal ein Zivilschutzzentrum gebaut werden oder soll in einer früheren Kaserne ein Spital eingerichtet werden. Zudem hat die Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, die Verordnung des VBS über die Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS verabschiedet.

Mit dem Postulat 11.3753 beauftragte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat, dem Parlament aufgrund des Stationierungskonzeptes der Armee einen Bericht über mögliche Immobilienverkäufe des VBS zu unterbreiten. Mit dem Postulat 13.4015 beauftragte die Finanzkommission des Nationalrats den Bundesrat in einem Bericht darzulegen, wie er freiwerdende Immobilien des VBS öffentlichen und der Öffentlichkeit dienlichen Nutzungen zuführen kann.

Umnutzung zugunsten der öffentlichen Hand

Der Bericht gibt eine Übersicht, welche Immobilien das VBS in den letzten Jahren verkauft oder im Baurecht abgegeben hat. Er zeigt zudem auf, wie das VBS dabei öffentliche Interessen unterstützt hat. Viele Immobilien können zugunsten der öffentlichen Hand umgenutzt werden. So beispielsweise ein Areal in Sarnen, das dem Kanton Obwalden für den Neubau eines kantonalen Zivilschutzzentrums im Baurecht abgegeben wurde oder auch die Kaserne in Brig, die dem Kanton Wallis für die Erweiterung des Spitals überlassen wurde. Der Bericht legt weiter die Strategie bei der Ausserbetriebnahme von militärisch nicht mehr benötigten Immobilien dar und gibt einen Ausblick auf künftige mögliche Veräusserungen.

Das VBS hat zudem gestützt auf Artikel 130a Absatz 1 des Militärgesetzes die Verordnung zur Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS verabschiedet. Sie regelt den Umgang mit Immobilien des VBS, die nicht mehr für militärische Zwecke oder aus strategischen Überlegungen benötigt werden. Diese werden bei Eigenbedarf des Bundes an ein anderes Bau- und Liegenschaftsorgan abgetreten, verkauft, stillgelegt oder rückgebaut. Gemietete oder gepachtete Immobilien werden zurückgegeben. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Lorenz Frischknecht
Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS
+41 58 484 26 17



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

armasuisse
http://www.ar.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83083.html