Bundesamt für Gesundheit publiziert Fallkosten 2019 der Spitäler

Bern, 08.04.2021 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute bereits zum zweiten Mal einen Vergleich zu den Fallkosten der Spitäler und Geburtshäuser der Schweiz publiziert. Dadurch ist ein Kostenvergleich auf nationaler Ebene möglich.

Die stationären Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser werden über die Fallpauschalen der Tarifstruktur SwissDRG vergütet. Damit der unterschiedlichen Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden kann, werden homogene Gruppen von Fällen gebildet und diese unterschiedlich gewichtet. Für einen Vergleich werden die Fallkosten eines Spitals um diese unterschiedliche Gewichtung der eigenen Fälle bereinigt (schweregradbereinigte Fallkosten). So können die Kosten eines standardisierten Falls der Spitäler untereinander verglichen werden.

Keine relevante Veränderung

Das BAG stellt fest, dass die Fallkosten mit wenigen Ausnahmen stabil sind und sich insgesamt nicht merklich verändert haben. Zudem zeigt sich, dass sich die Plausibilität der Daten der Spitäler leicht verbessert hat. Die zweite Publikation der Fallkosten nach 2020 lässt allerdings noch keine vertiefte Analyse betreffend Kostenentwicklung im akutstationären Spitalbereich zu.

Zu beachten ist, dass die Vergütung mittels Pauschalen systembedingt zu Abbildungsungenauigkeiten bei gewissen Leistungen führt. Spitäler, welche einen hohen Anteil an nicht sachgerecht abgebildeten Leistungen erbringen, weisen unter Umständen Fallkosten auf, welche nicht unbedingt auf eine hohe oder tiefe Effizienz hinweisen. Dieser Aspekt muss bei einem Vergleich der schweregradbereinigten Fallkosten zwischen den einzelnen Spitälern berücksichtigt werden.

Orientierungshilfe für Tarifpartner

Die Publikation dient den Tarifpartnern als Orientierungshilfe für die Tarifbildung, während die Kantone sie für die Spitalplanung heranziehen können. Weiter kann die Publikation zuweisenden Ärztinnen und Ärzten sowie den Patienten als Entscheidbasis für die Spitalwahl dienen.

Das BAG publiziert zusätzlich zu den schweregradbereinigten Fallkosten seit 2008 auch Kennzahlen der Schweizer Spitäler sowie Qualitätsindikatoren der Schweizer Akutspitäler. Die Kennzahlen geben einen Überblick über Struktur, Patienten, Leistungen, Angebot, Personal und finanzielle Situation sowie den mittleren Schweregrad der Hospitalisationen von Akutpatienten. Die Qualitätsindikatoren beinhalten Angaben zu den Behandlungen wie Fallzahlen, Anteilswerte (z. B. Kaiserschnittrate), die Mortalität bei bestimmten Krankheitsbildern und Eingriffen sowie Aufenthaltsdauer und Verlegungsraten.


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