Coronavirus: Bundesverwaltung führt freiwillige Testung der Mitarbeitenden ein

Bern, 31.03.2021 - Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung ermöglicht ab dem 12. April 2021 das wiederholte Testen ihrer Mitarbeitenden auf COVID-19. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen. Mit den freiwilligen Tests erhöht die Bundesverwaltung den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden mit dem Ziel, die Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen zu verstärken. Grundlage für die Umsetzung bildet ein einheitliches Testkonzept für die Bundesverwaltung.

Für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung wird ab dem 12. April 2021 das repetitive, freiwillige Testen auf COVID-19 am Arbeitsplatz eingeführt. Die Testungen werden an denjenigen Standorten der Bundesverwaltung beginnen, an denen dies aufgrund der Vorbereitungsarbeiten der Standortkantone möglich ist. Grundlage dafür bildet ein einheitliches Umsetzungskonzept, das der Ausweitung der Teststrategie des Bundesrats entspricht. Ziel des repetitiven Testens ist es, Ausbrüche unter den Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu kontrollieren bzw. zu verhindern. Dabei werden auch externe Leistungserbringer miteinbezogen, die Kontakt zu den Mitarbeitenden haben. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung erhöht damit den Gesundheitsschutz für ihre Mitarbeitenden und kommt ihrer Fürsorgepflicht nach. Die Schutzkonzepte der verschiedenen Standorte müssen ungeachtet des Testens weiterhin eingehalten werden.

Im Vordergrund stehen unter der aktuell nach wie vor geltenden Homeoffice-Pflicht diejenigen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, für die aufgrund ihrer Aufgaben aktuell kein Homeoffice möglich ist. Das erweiterte Testen hebt die Homeoffice-Pflicht nicht auf, sondern ergänzt die bestehenden Schutzkonzepte.

Die konkrete Umsetzung der Testung liegt in der Verantwortung der Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Diese organisieren auf Grundlage des Umsetzungskonzepts, den Vorgaben der Kantonsarztämter der Standortkantone sowie der Arbeitsplatzsituation vor Ort (Aufgaben, Möglichkeit für Homeoffice, etc.) die repetitive Testung ihrer Mitarbeitenden.

Grundlage der Umsetzung ist eine Mischprobe (Pool) bei der wie bereits in verschiedenen Kantonen angewendet, alle Speichelproben gesammelt getestet werden. Bei einem positiven Resultat der Mischprobe werden alle Teilnehmenden aus dem Pool aufgefordert, sich einem Bestätigungstest zu unterziehen.


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