Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2021

Bern, 31.03.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 den ersten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2021 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 11 Nachtragskredite im Umfang von 2,6 Milliarden Franken. Es handelt sich grösstenteils um weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, vor allem im Zusammenhang mit der Ausweitung der Teststrategie. Die Hälfte der zusätzlichen Mittel wird kompensiert. Die effektiven Mehrausgaben belaufen sich auf 1,3 Milliarden Franken.

Bundesrat und Parlament haben bisher für das Jahr 2021 Ausgaben von 21,4 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen; 6,6 Milliarden mit dem Voranschlag 2021 und 14,8 Milliarden mit dem ausserordentlichen Nachtrag Ia. Unter Einschluss des vorliegenden Nachtrags I steigt der Gesamtbetrag auf 22,9 Milliarden (inkl. Kreditübertragungen und Kompensationen).

2,4 Milliarden stehen im Zusammenhang mit den Coronavirus-Tests. Das Parlament hat dafür bereits 1279 Millionen im ordentlichen Budget 2021 bewilligt. Für die Ausweitung der Teststrategie werden zusätzliche 1154 Millionen benötigt. Angesichts der Gesamthöhe des Mittelbedarfs sollen nun sämtliche Testkosten gemäss Schuldenbremse ausserordentlich geführt werden, auch die bereits gesprochenen Mittel. Daher werden insgesamt 2433 Millionen beantragt, wobei die bereits gesprochenen 1279 Millionen mit dem ordentlichen Kredit kompensiert werden.

Mit der Testoffensive fallen bei den Kantonen zusätzliche Aufgaben an. Zum Aufbau der Infrastruktur für die wiederholte Testung der Bevölkerung sollen die Kantone mit einer Anschubfinanzierung von 64 Millionen unterstützt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen auch die Nachträge für den touristischen Verkehr (25 Mio.) und für Zivilschutzeinsätze (9 Mio.). Die Abklärungen für den vom Parlament beschlossenen  Schutzschirm für Veranstaltungen laufen noch. Die benötigten Mittel werden dem Parlament mit einer Nachmeldung zum vorliegenden Nachtrag I beantragt.

Die weiteren Nachtragskredite stehen nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und betreffen die europäischen Satellitennavigationsprogramme (5,6 Mio.), den Finanzausgleich (5,2 Mio.) und die Hochseeschifffahrt (3 Mio.). Im Eigenbereich des Bundes sollen zudem die Mittel für die Gesamterneuerung und Modernisierung der IKT-Anwendungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) um 17 Millionen aufgestockt werden.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.


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