Projektierungszone für die Piste 28 des Flughafens Zürich wird öffentlich aufgelegt

Bern, 04.04.2005 - Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt, eine Projektierungszone für den Anflug auf die Ostpiste 28 zu erlassen. Damit will der Flughafen verhindern, dass in der Anflugachse Bauten entstehen, die als Hindernisse das künftige Verfahren mit dem Instrumentenlandesystem (ILS) beeinträchtigen könnten. Ab heute findet im Kanton Zürich die Anhörung der betroffenen Gemeinden statt.

Um das vom Bund vor rund einem Jahr genehmigte ILS 28 räumlich schützen zu können, muss der Flughafen Zürich gemäss den internationalen Normen den Sicherheitszonenplan überprüfen und allenfalls ausdehnen. Der Sicherheitszonenplan beschränkt die Höhe von Bauten im Anflugkorridor. Eine Anpassung des Plans wird allerdings erst möglich sein, wenn das künftige Betriebskonzept des Flughafens bekannt ist. Dieses Konzept wird im Rahmen des Koordinationsprozesses Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) bis Ende 2007 definiert. Um zu verhindern, dass in der Zwischenzeit in der Pistenachse 28 neue Bauten entstehen, die als Hindernisse den Anflug beeinträchtigen könnten, hat der Flughafen Ende Januar dem BAZL beantragt, eine Projektierungszone zu erlassen. In einer Projektierungszone ist es nicht erlaubt, Objekte zu erstellen, die den Verlauf der Zone durchstossen. Eine Projektierungszone kann für die Dauer von 5 Jahren erlassen und um maximal 3 Jahre verlängert werden.

Die vom Flughafen beantragte Projektierungszone weist während den ersten 3 Kilometern eine Steigung von 2 Prozent und während den folgenden 12 Kilometern eine solche von 2,5 Prozent auf. Sie erstreckt sich über die Gemeindegebiete von Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, Lindau, Illnau-Effretikon, Zell, Winterthur, Kyburg und Weisslingen.

Das BAZL hört vor seinem Entscheid den Kanton Zürich an, der seinerseits für die öffentliche Auflage des Gesuchs in den betroffenen Gemeinden zuständig ist. Diese Auflage beginnt heute und dauert bis zum 3. Mai. Der Entscheid des BAZL über die Projektierungszone ist für Ende Juni geplant.




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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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