Verbesserungen in der Zollsicherheit beschlossen

Bern, 15.03.2021 - Die Schweiz wird sich am Import Control System 2 (ICS2) der Europäischen Union (EU) beteiligen. Damit werden Zolldaten, die vor allem im Online-Handel anfallen, bereits beim Versand aus dem Herkunftsland übermittelt. Dies ermöglicht eine effiziente und umfassende Risikoanalyse seitens der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Mit der Aktualisierung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweiz und der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA) werden im internationalen Warenverkehr die Sicherheit erhöht und die Digitalisierung der Zollprozesse vorangetrieben. Zudem wird sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EU bestehen bleibt und damit die Erleichterungen im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU weitergeführt werden können.

Die Umsetzung von ICS2 erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT. Aktuell wird die erste Etappe von ICS2 im Bereich des Postverkehrs eingeführt.

Auf Basis des ZESA bilden die Schweiz und die EU einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. In diesem Sicherheitsraum wenden die Parteien gleichwertige Sicherheitsvorschriften an und verzichten untereinander auf entsprechende Sicherheitsmassnahmen, wie sie gegenüber Drittstaaten zur Anwendung kommen.

Die Parteien haben sich auf eine Anpassung des Kapitels III und der Anhänge I und II des ZESA verständigt. Der entsprechende Beschluss vom 12. März 2021 des Gemischten Ausschusses wird ab heute vorläufig angewendet; er steht unter Ratifikationsvorbehalt.


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