Skycruise erhält befristete Betriebsbewilligung

Bern, 06.05.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Skycruise Switzerland AG die Bewilligung für einen Luftschiff-Betrieb erteilt. Die Bewilligung ist bis zum 31. Oktober befristet. Der Bewilligung waren eine umfangreiche technische Prüfung eines Luftschiffs und ein Probeflug vorausgegangen.

In den vergangenen Jahren führte die Skycruise Switzerland AG von ihrer Basis auf dem Flughafen Buochs aus Passagierflüge mit ihrem Luftschiff durch, das in den USA registriert war. Nachdem durch diese Regelung Schwierigkeiten mit der Sicherstellung der Aufsicht entstanden waren, musste für dieses Jahr eine andere Lösung gesucht werden. Sie wurde möglich durch die Immatrikulierung des Luftschiffes in der Schweiz und die Gewährleistung der Aufsicht durch das BAZL. Nach Prüfung der Unterlagen, der technischen Abnahme und einem Probeflug hat das BAZL heute der Skycuise Switzerland AG die Bewilligung für den Betrieb von Luftschiffen bis Ende Oktober 2005 erteilt.

Die Skycruise Switzerland AG ist somit berechtigt, gewerbsmässige Passagierflüge mit Luftschiffen durchzuführen, sofern die meteorologischen Bedingungen, insbesondere die Sicht, dies erlauben. Dabei hat Skycruise die Verkehrsregeln einzuhalten und darüber hinaus unnötige und übermässige Störungen von Drittpersonen auf dem Boden zu vermeiden.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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