Personalmanagement der Bundesverwaltung: Berichterstattung gutgeheissen

Bern, 05.03.2021 - Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat jährlich über die Entwicklung im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2020 gutgeheissen.

An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2020 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Um den Fortschritt der Personalpolitik der Bundesverwaltung messen zu können, legt der Bundesrat für jede Legislatur eine Reihe strategischer Ziele in Form von Sollwerten fest. Der Bundesrat hat am 25. September 2020 beschlossen, sich für die aktuelle Legislatur (2020–2023) auf Sollwerte in fünf personalpolitisch bedeutenden Bereichen zu fokussieren. Es sind dies die Geschlechterverteilung, die Sprachenvertretung, der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, der Anteil Lernende sowie der Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten. Die Sollwerte sind als Zielbänder ausgestaltet und bezeichnen den per Ende 2023 zu erreichenden Stand.

Ende 2020 wurden die strategischen Sollwerte in drei Bereichen erreicht: Anteil Lernende, Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten sowie Sprachenvertretung. Erstmals liegen die Anteile aller vier Landessprachen innerhalb der Sollwerte. Die Werte betreffend Geschlechterverteilung (Geschlechterverteilung insgesamt, Frauenanteil im Verteidigungsbereich und im Grenzwachkorps sowie Frauenanteil in den mittleren und obersten Kaderlohnklassen) wie auch der Anteil Menschen mit Behinderungen liegen noch ausserhalb der angestrebten Bandbreite. Dies vor allem, weil der Bundesrat das Zielniveau im Vergleich zur letzten Periode erhöht hat. In diesen Bereichen gilt es die Massnahmen weiterzuführen oder gar zu verstärken, damit die Zielwerte bis Ende 2023 erreicht werden.


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