Schweiz unterzeichnet Konvention über persistente organische Schadstoffe

Bern, 16.05.2001 - Die Schweiz will die UNO-Konvention über den Umgang mit zwölf persistenten organischen Schadstoffen (POP) unterzeichnen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Das Ziel der neuen Konvention ist die Reduktion beziehungsweise die Eliminierung von Pestiziden wie Aldrin und DDT, von Industriechemikalien wie PCBs und von Verbrennungs- und Nebenprodukten wie Dioxine und Furane. Die Schweiz ist Kandidatin für den ständigen Sekretariatssitz.

Die POP sind kaum abbaubar und reichern sich im Fettgewebe von Tier und Mensch an. Einige dieser Stoffe sind Krebs erregend, lösen Allergien aus, schädigen das Nervensystem oder zeigen hormonaktive Wirkungen. Bereits eine geringe chronische Belastung kann sich negativ auf Fortpflanzung und Immunsystem auswirken. Da sich die POP auch in der Muttermilch anreichern, stellen sie für Kinder eine besondere Gefahr dar.

Die POP werden über weite Strecken in der Atmosphäre transportiert und gelangen beispielsweise in der Arktis wieder auf die Erdoberfläche. In der Muttermilch von Inuit-Frauen, die sich mehrheitlich von Fisch und Fleisch ernähren, wurde eine zehnmal höhere Konzentration an POP festgestellt als bei anderen Kanadierinnen.

Bedeutend für Entwicklungsländer

Der Unterzeichnung der Konvention waren fünf Verhandlungsrunden vorausgegangen, bei denen sich mehr als 120 Staaten auf eine Strategie zur Lösung der POP-Problematik geeinigt hatten. Die grössten Aufgaben werden den Entwicklungsländern zufallen. Die zwölf POP werden dort zum Teil immer noch verwendet, allen voran das in Transformatoren, Kondensatoren und elektrischen Geräten eingesetzte PCB. Zudem sind in den Entwicklungsländern auch grosse Mengen von POPs gelagert, die entsorgt werden müssen.

Die Konvention bringt klar zum Ausdruck, dass die in den Industriestaaten bereits ergriffenen Massnahmen weltweit durchgesetzt werden müssen. Mit Ausnahme von DDT sollen alle unter die Konvention fallenden Pestizide und Industriechemikalien in naher Zukunft nicht mehr produziert und verwendet werden. Eine Ausnahme bildet DDT: Das Insektizid darf nur noch als Mittel gegen Malaria-Mücken verwendet werden. Längerfristig soll aber auch darauf vollständig verzichtet werden.

Die Konvention hat für die Entwicklungsländer erhebliche finanzielle Konsequenzen. Kosten verursachen die Verwendung von Ersatzprodukten, die sachgerechte Entsorgung von Lagerbeständen und die Umrüstung von Industrieanlagen. Sie sichert aber den Entwicklungsländern dafür technische Hilfe zu und stellt finanzielle Mittel im Rahmen des Globalen Umweltfonds (GEF) in Aussicht.

In der Schweiz bereits realisiert

Für die Schweiz und die meisten anderen Industrieländer, in denen die POP bereits durch andere Stoffe ersetzt worden sind, zieht die Konvention keine Änderung von Rechtserlassen nach sich. Sie hat auch für die Wirtschaft keine direkten Folgen.

Im Rahmen ihrer Umweltpolitik hat die Schweiz in Etappen Herstellung, Verwendung und Handel der POP verboten. Um die Dioxinemissionen zu verringern, hat der Bund technische Massnahmen für eine verbesserte Entsorgung der Haushalt- und Industrieabfälle eingeführt. Zur Zeit werden Empfehlungen für eine sachgerechte Entsorgung von alten, PCB-haltigen Fugendichtungen und Metallbauten ausgearbeitet. Bereits 1996 unterzeichneten die europäischen Staaten, inklusive der Schweiz, die Vereinigten Staaten und Kanada eine erste regionale Vereinbarung zur Verringerung und Beseitigung der POP. Diese hat die Schweiz bereits ratifiziert.

Kandidatur der Schweiz für das Sekretariat der neuen Konvention

Die neue Konvention ergänzt die bereits bestehenden weltweiten Bestimmungen über chemische Stoffe, insbesondere die Konvention über den internationalen Handel mit Chemikalien (PIC-Konvention) und das Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basler Konvention).

Alle drei Übereinkommen wurden unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet, welches seinen europäischen Sitz im Internationalen Haus der Umwelt in Genf hat. Das Sekretariat der Basler Konvention sowie das provisorische Sekretariat der PIC-Konvention befinden sich ebenfalls in Genf.

Die Schweiz ist Kandidatin für den permanenten Sekretariatssitz der neuen Konvention. Sie will damit die Möglichkeit bieten, die wichtigsten internationalen Instanzen auf dem Gebiet der chemischen Stoffe in Genf zu vereinen. Der Entscheid wird im Laufe des nächsten Jahres erwartet.

Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL, wird die Konvention anlässlich der diplomatischen Konferenz am 22. und 23. Mai in Stockholm für die Schweiz unterzeichnen.

Das «schmutzige Dutzend

Der Umgang mit folgenden zwölf persistenten organischen Schadstoffe (POP) wird im Rahmen der UNEP-Konvention geregelt:

  • Pestizide: Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex und Toxaphen. Mit Ausnahme von DDT, welches lokal zur Malariabekämpfung weiterhin eingesetzt werden darf, sollen diese Stoffe nach Ablauf individueller Übergangsfristen nicht mehr verwendet und produziert werden. Allerdings müssen umfangreiche Lagerbestände entsorgt werden.
  • Industriechemikalien: PCB und Hexachlorbenzol dürfen nicht mehr hergestellt werden. PCBhaltige Transformatoren und Kondensatoren sollen gemäss den Bestimmungen der Konvention längerfristig ausser Betrieb genommen und entsorgt werden. PCB im Umfang von mehreren hunderttausend Tonnen müssen entsorgt werden.
  • Verbrennungs- und Nebenprodukte: Hexachlorbenzol, chlorierte Dioxine und Furane. Die Konvention schreibt die Einführung technischer Massnahmen vor, um die Emissionen so weit als möglich zu reduzieren. Diese entstehen insbesondere bei der Verbrennung von Haushalt- und Industrieabfällen.


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