VBS verbessert Transparenz bei Unterstützung von zivilen Anlässen

Bern, 12.02.2021 - Ohne die Unterstützung des VBS könnten Anlässe wie Ski-Weltcuprennen, die Tour de Suisse oder das Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest kaum mehr durchgeführt werden. Die Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, will mit einer Gesamtsicht über die erbrachten Leistungen mehr Transparenz und Gleichbehandlung der Veranstalter schaffen. Sie hat deshalb neue Weisungen über die Unterstützung von Anlässen mit Mitteln des VBS erlassen.

Armeeangehörige präparieren Pisten am Lauberhorn, regeln den Verkehr an der Tour de Suisse oder erstellen Tribünen am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest. Das VBS unterstützt zivile Anlässe aber auch durch die Vermietung von Material und Immobilien oder mit finanziellen Mitteln nach dem Sportförderungsgesetz und dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.

Transparente Gesamtsicht

Um bei diesen Unterstützungen die Transparenz zu erhöhen, hat die Chefin VBS auf Anfang Februar 2021 neue Weisungen erlassen. Diese sehen vor, dass Veranstalter gegenüber dem VBS künftig sämtliche Gesuche an den Bund oder die Kantone für denselben Anlass offenlegen müssen. Das Generalsekretariat führt eine Gesamtsicht über die Unterstützung von Anlässen mit Mitteln des VBS und unterbreitet diese der Chefin VBS einmal jährlich. Die Gesamtsicht ermöglicht Rückschlüsse und Mehrjahresvergleiche über die Leistungen des VBS, insbesondere zu Leistungen der Armee, Kommunikationsleistungen sowie Kostenerlassen und ausstehenden Forderungen.

Verbesserte Gleichbehandlung

Mit den neuen Weisungen soll auch der Unterstützungsumfang besser abgeschätzt und die Gleichbehandlung der einzelnen Gesuchsteller verbessert werden. Bei der Beurteilung der Gesuche haben die VBS-Verwaltungseinheiten die zu unterstützenden Anlässe zu priorisieren. Die Priorisierung erfolgt nach den Kriterien Bedeutung des Anlasses, Nachhaltigkeit, kommerzieller Charakter und regionale Verteilung. Sollte ein Anlass unverhältnismässig viele Leistungen beantragen, können Leistungen gekürzt werden.

Stärkere Unterstützung

Die Weisungen der Chefin VBS traten per 1. Februar 2021 in Kraft. Sie gelten längstens bis am 31. Dezember 2022 und müssen nach Inkrafttreten einer laufenden Revision des Militärgesetzes angepasst werden. Mit dieser Revision soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die betroffenen Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten.


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