Breitere Salmonellen-Vorsorge beschlossen

Bern, 15.11.2006 - Der Bundesrat hat am 15. November eine Reihe von Änderungen in der Tierseuchenbekämpfung, der Sicherstellung der Schlachthygiene und der Milchqualität beschlossen. Zudem wird mit der revidierten Tierseuchenverordnung der Schutz vor Zoonosen – vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten – verbessert. Dazu gehört die Salmonellen-Vorsorge, die künftig nicht nur bei Legehennen, sondern auch bei Mastgeflügel und ab 2010 auch bei Schweinen vorgeschrieben sein wird.

Die Verordnungsänderungen verbessern die Tierseuchenbekämpfung und Zoonose-Prävention in der Schweiz. So wurden die Regelungen von verschiedensten Krankheiten beim Geflügel, bei Schweinen, Ziegen und Bienen angepasst. Zudem wurde die Salmonellen-Vorsorge erweitert, eine Voraussetzung, um den im internationalen Vergleich hervorragenden Status zu halten. Neu wird auch die Überwachung von Antibiotikaresistenzen bei Tieren und tierischen Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Bislang wurden gegen Antibiotika resistente Keime nur im Rahmen von Forschungsprojekten überwacht.

Die heute beschlossenen Änderungen sind auch für die Äquivalenz in der Tierseuchenbekämpfung und bei der Lebensmittelhygiene mit der Europäischen Union (EU) nötig. Die Äquivalenz, also die Gleichwertigkeit, ist in vielen Bereichen bereits erreicht, etwa bei Milchprodukten, muss jedoch ständig nachgeführt werden. Dies geschieht im Gemischten Veterinärausschuss Schweiz-EU, welcher am 1. Dezember 2006 in Vaduz zum 6. Mal tagt. Dann sollen die bereits gültigen Exporterleichterungen für Schweizer Produzenten von Käse und anderen Milchprodukten gesichert und jene für Hersteller von Fleischspezialitäten auf Anfang 2007 verbindlich vereinbart werden.

Die Änderungen gelten grösstenteils ab dem 1. Januar 2007.

Die revidierten Verordnungen finden Sie unter www.bvet.admin.ch bei der entsprechenden Medienmitteilung.


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Marcel Falk,
Kommunikation,
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