Onur Air darf Schweiz wieder anfliegen

Bern, 24.05.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der türkischen Chartergesellschaft Onur Air die Landerechte in der Schweiz wieder erteilt. Diese waren der Fluggesellschaft am 13. Mai aus Sicherheitsgründen entzogen worden, nachdem zuvor andere europäische Länder die gleiche Massnahme getroffen hatten.

Seit dem Entzug der Landerechte haben die betroffenen Länder sowohl mit den türkischen Zivilluftfahrtsbehörden als auch mit Onur Air intensive Gespräche geführt. Ziel der Kontakte war sicherzustellen, dass die bei Inspektionen auf europäischen Flughäfen wiederholt festgestellten technischen und betrieblichen Mängel bei Flugzeugen der Onur Air behoben werden. Weitere Gespräche fanden im Rahmen der europäischen Zivilluftfahrts-Behörden statt und führten zu einem abgestimmten Vorgehen.

Einige Länder haben durch eigene Experten Inspektionen bei Onur Air in der Türkei durchgeführt. Daraufhin hat die Gesellschaft sich bereit erklärt die festgestellten Mängel nach einem festen Plan zu beheben, dies unter Aufsicht der türkischen Luftaufsichtsbehörden. Gestützt auf diese Erkenntnisse haben die betroffenen Behörden beschlossen, das Landeverbot gegen Onur Air wieder aufzuheben. Als Folge davon und aufgrund einer eigenen Lagebeurteilung hat das BAZL entschieden, Onur Air die Landerechte auch für die Schweiz wieder zu erteilen. Das BAZL wird Onur Air aber, wie andere ausländische Gesellschaften auch, stichprobenartigen Kontrollen auf Schweizer Flughäfen unterziehen.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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