Auslegeordnung zur Politik der frühen Kindheit und zur Rolle des Bundes

Bern, 03.02.2021 - Ziel der Politik der frühen Kindheit ist es, Kindern eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vornimmt.

Der Bundesrat erachtet die Politik der frühen Kindheit als wichtiges gesellschaftspolitisches Handlungsfeld. Sie trägt dazu bei, dass Kinder sicher und gesund aufwachsen und später am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können. Weil die Politik der frühen Kindheit in kantonaler und kommunaler Zuständigkeit liegt, sieht er die Rolle des Bundes in erster Linie bei der Verbesserung der Datengrundlagen, der Koordination von staatlichen Massnahmen und der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf, die Aktivitäten des Bundes deutlich auszuweiten. Er will künftig aber die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen verstärken, um die verschiedenen Massnahmen auf Bundesebene besser aufeinander abzustimmen.

Gemeinsames Ziel: Die Basis für die Entwicklung der Kinder stärken

In der frühen Kindheit wird die Basis für die spätere Entwicklung der Kinder gelegt. Die Politik der frühen Kindheit verfolgt deshalb das Ziel, möglichst optimale Bedingungen zu schaffen, damit jedes Kind in seiner Entwicklung sein volles Potential ausschöpfen kann. Sie beinhaltet Massnahmen zur Förderung und Unterstützung der Kinder im Vorschulalter und ihrer Bezugspersonen sowie zum Schutz der Kinder. Die Mehrheit der Kantone und grösseren Städte sowie eine wachsende Zahl an kleineren Städten und Gemeinden verfügen mittlerweile über eine Strategie zur Entwicklung dieses Politikfeldes.

Die Aufgaben werden durch eine Vielzahl staatlicher und privater Akteure wahrgenommen. So finanzieren oder unterstützen Kantone und Gemeinden beispielsweise öffentliche oder private Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung, zur Beratung von Eltern sowie zur frühen Sprach- und Gesundheitsförderung. Bei besonderen Herausforderungen helfen Unterstützungsangebote wie beispielsweise die heilpädagogische Früherziehung, die Kinderspitex oder eine Familienbegleitung.

Der Bund seinerseits stellt statistische Informationen zur Verfügung und fördert die Forschung. Zudem setzt er in Zusammenarbeit mit den verschiedenen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft nationale Impulsprogramme um, vergibt Finanzhilfen und regelt Berufsabschlüsse von Berufen mit Bezug zur frühen Kindheit. Indirekt unterstützt der Bund die Ziele der Politik der frühen Kindheit auch mit dem 2003 in Kraft getretenen Impulsprogramm für die vorschulische und die schulergänzende familienergänzende Kinderbetreuung, das zu einem deutlichen Ausbau der Betreuungsplätze geführt hat.

Mit seiner Auslegeordnung erfüllt der Bundesrat zwei Postulate (19.3417 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und 19.3262 Gugger). Die Erarbeitung des Berichts wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der alle drei staatlichen Ebenen vertreten waren.


Adresse für Rückfragen

Ludwig Gärtner, Vizedirektor
Leiter des Geschäftsfelds Familie, Generationen und Gesellschaft
Bundesamt für Sozialversicherungen
+41 58 462 90 76
ludwig.gaertner@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82185.html