Beratende Kommission für Landwirtschaft unterstützt Verlängerung des GVO-Moratoriums

Bern, 01.02.2021 - Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) hat sich informieren lassen über die Hintergründe der laufenden Vernehmlassung zur Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bis Ende 2025. Die BEKO begrüsst mehrheitlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung. Gleichzeitig seien die Forschung und Entwicklung krankheitsresistenter Pflanzen konsequent voranzutreiben und die offenen Fragen zu klären, insbesondere wie die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumenten sichergestellt werden kann.

Die BEKO erklärt sich mit der Verlängerung des schweizweiten Moratoriums einverstanden. Der Bundesrat will auch die neuen gentechnischen Verfahren unter das Moratorium stellen. Dieser Schritt ist in der BEKO umstritten. Unter den neuen gentechnischen Verfahren werden eine Reihe von Techniken zusammengefasst, deren gemeinsamer Nenner die gezielte Veränderung des Genoms ist. Im Unterschied zu herkömmlichen gentechnischen Verfahren besteht die Hoffnung, dass es mit den neuen Verfahren möglich ist, auch ohne Einführung artfremder Gene, relativ einfach gezielte Mutationen vorzunehmen und dadurch raschere Züchtungserfolge zu realisieren. Solche Mutationen im Pflanzenmaterial könnten von Landwirten oder Konsumenten jedoch kaum zurückverfolgt werden. 

Die BEKO ist mehrheitlich der Meinung, dass die Züchtung mit den neuen Methoden wesentlich dazu beitragen kann, in der Landwirtschaft die Ressourceneffizienz zu verbessern, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu senken und die Nutzpflanzen an den Klimawandel anzupassen. Zudem brauche die Forschung und Entwicklung günstigere Rahmenbedingungen, um das spezifische Fachwissen zu den neuen Züchtungsmethoden auch mit Blick auf die anstehenden, globalen Herausforderungen weiterzuentwickeln. Dies ist nach Ansicht der Kommission jedoch nur mög-lich, wenn unter Einhaltung des Vorsorgeprinzips die neuen Züchtungsmethoden differenziert nach Risiko beurteilt und nicht generell den geltenden restriktiven GVO-Regelungen unterstellt werden. Für die BEKO ist zudem von grosser Wichtigkeit, dass die Zeit bis 2026 genutzt wird, um zu klären, wie auch in Zukunft die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumenten gewährleistet werden kann. Dazu seien neue prozessorientierte Methoden der Rückverfolgbarkeit zu entwickeln und auszuprobieren. 

Die BEKO hat sich bereits in der Legislaturperiode 2013-2016 intensiv mit den neuen gezielteren gentechnischen Züchtungsverfahren beschäftigt und die Risiken und Chancen gegeneinander abgewogen.


Adresse für Rückfragen

Beratende Kommission für Landwirtschaft, Markus Zemp, Präsident Tel. +41 79 420 63 46,
Geneviève Gassmann, Vizepräsidentin, Tel. +41 79 396 30 04.



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