Gemeinsame Erklärung zur Standortfrage der Brennelemente-Verpackungsanlage

Bern, 22.01.2021 - Wo soll die Brennelemente-Verpackungsanlage dereinst platziert werden? Direkt oberhalb des geologischen Tiefenlagers, beim Zwischenlager in Würenlingen oder ganz woanders? Der Bundesrat hat im Ergebnisbericht zu Etappe 2 festgelegt, dass verschiedene Standortoptionen geprüft werden können. Eine überregionale Arbeitsgruppe hat sich seit Juni 2020 damit befasst. Sie hat nun eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die den Standpunkten der Mitglieder der Arbeitsgruppe Rechnung trägt.

In sieben Sitzungen hat sich die Arbeitsgruppe Verpackungsanlage extern mit der Frage des Standortes der Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA) auseinandergesetzt. Ob die Verpackungsanlage grundsätzlich intern oder extern zu realisieren sei, wurde nicht generell beantwortet. Diese Frage hängt von der konkreten Wahl des Tiefenlagerstandorts ab.

Die Frage der Platzierung der BEVA wurde in der Arbeitsgruppe anhand verschiedener Kriterien eingehend diskutiert: Lastenverteilung, raumplanerische Konflikte, Synergien und Transporte. Sie wurde von Prof. Michael Ambühl vom Lehrstuhl für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement der ETH Zürich moderiert. Ambühl zieht ein positives Fazit: «Wir haben konstruktive Diskussionen über Vor- und Nachteile einer internen bzw. externen Realisierung geführt. Das Resultat widerspiegelt die Haltungen aller Akteure, die im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden sollten».

Die nun verabschiedete Erklärung beinhaltet neben den Positionen der beteiligten Akteure eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die Nagra wird darin aufgefordert, abhängig von der Wahl des Tiefenlagerstandorts, die Haltungen aller dannzumal betroffenen Akteure bei der Frage der Platzierung der BEVA umfassend miteinzubeziehen.

Überregionale Zusammenarbeit
Mit der überregionalen Zusammenarbeit wurden die betroffenen Gemeinden, Kantone, Landkreise und Regionalkonferenzen in die Überlegungen zur Platzierung der Brennelemente-Verpackungsanlage einbezogen. Ziel war, das gegenseitige Verständnis der beteiligten Akteure zu fördern und deren Positionen in einer gemeinsamen Erklärung festzuhalten.

Brennelemente-Verpackungsanlage

Abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken müssen in spezielle Endlagerbehälter verpackt werden, bevor sie in ein geologisches Tiefenlager gebracht werden. Das geschieht in einer so genannten Brennelementverpackungsanlage (BEVA). Diese kann am Standort des geologischen Tiefenlagers selbst oder an einem externen Standort gebaut werden.

Bericht der Nagra
Die Nagra hat im August 2020 einen Bericht veröffentlicht (NAB 20-14), in welchem sie ihre Überlegungen zur externen Platzierung der Verpackungsanlage darstellt, sowie mögliche Standorte generisch analysiert und vergleicht. Dieser Bericht war eine wichtige Grundlage für die Arbeitsgruppe.

Sachplan
Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen. Mit dem Sachplan geologische Tiefenlager werden bis 2030 ein oder zwei Standorte für geologische Tiefenlager gesucht. 2022 wird die Nagra ihre Auswahl des oder der Standort/e ankündigen und bis 2024 die Gesuche für die Rahmenbewilligung/en erarbeiten. Die Behörden prüfen die Unterlagen bis 2027. Sie erstellen einen Bericht, der in die Vernehmlassung geht. 2029 wird der Bundesrat über die Rahmenbewilligungen entscheiden, im Jahr darauf das Parlament. Der Entscheid ist einem fakultativen Referendum unterstellt.


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