Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses während der Inspektion zum «Fall Crypto AG»: Die AB-BA setzt einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

3001 Bern, 21.01.2021 - Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat Herrn lic. iur. Peter Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. Er soll die von den Geschäftsprüfungskommissionen eingereichte Strafanzeige wegen wiederholter Verletzung des Amtsgeheimnisses während der Inspektion zum «Fall Crypto AG» prüfen.

Mit Datum vom 13. November 2020 erstatteten die Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 Strafgesetzbuch). Zuvor waren während der Verwaltungskonsultationsphase wiederholt Informationen aus dem vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts zum «Fall Crypto AG» an einzelne Medien gelangt. Für die Geschäftsprüfungskommissionen bedeutet die Veröffentlichung dieser Informationen einen schwerwiegenden institutionellen Schaden.

Da die Bundesanwaltschaft während der Verwaltungskonsultationsphase ebenfalls Teile des Inspektionsberichts zur Stellungnahme zugestellt erhalten hatte, überwies sie die Strafanzeige der AB-BA mit der Bitte, eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt gemäss Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes einzusetzen.

Am 13. Januar 2021 bezeichnete die AB-BA Herrn lic. iur. Peter Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes.

Für Medienkontakte steht der ausserordentliche Staatsanwalt im derzeitigen Verfahrensstadium nicht zur Verfügung.

Zur Person von Herrn lic. iur. Peter Marti:

Herr Peter Marti ist ehemaliger Präsident der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Vor seiner Tätigkeit als Richter war Herr Marti während rund zwanzig Jahren als Bezirksanwalt tätig.


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