Bundesrat setzt sich für hohes Schutzniveau im Umgang mit chemischen Stoffen ein

Bern, 20.01.2021 - Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 eine Botschaft zur Ratifizierung des internationalen Arbeitsübereinkommens von 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit sowie des internationalen Arbeitsübereinkommens von 1993 über die Verhütung von Industriellen Störfällen verabschiedet. Die beiden Übereinkommen schaffen die Rahmenbedingungen, um sich weltweit kohärenter und solidarischer auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen und der Verwendung chemischer Stoffe zu engagieren.

Mit der Ratifizierung der beiden Übereinkommen bekräftigt die Schweiz die Notwendigkeit, die Arbeitnehmenden, die Bevölkerung und die Umwelt vor den möglichen negativen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen. Die Explosion im Hafen von Beirut hat einmal mehr vor Augen geführt, wie unverzichtbar es ist, die Verwendung von Chemikalien zu regulieren und industrielle Störfälle zu verhüten. Mit der Ratifizierung dieser Übereinkommen unterstützt die Schweiz das mit diesen internationalen Instrumenten verfolgte Ziel, namentlich die Anerkennung der Tatsache, dass die Verwendung von Chemikalien die Arbeitnehmenden, die Bevölkerung und die Umwelt Risiken aussetzen kann und spezifische Schutzmassnahmen erfordert. Im internationalen Vergleich bietet das schweizerische Chemikalienrecht insgesamt einen hohen und wirksamen Schutz.

Die Botschaft des Bundesrates zur Ratifizierung dieser Übereinkommen deckt sich mit dem Ziel des Vollzugsschwerpunkts des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Kantonalen Arbeitsinspektoraten, der sich dem Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» widmet und für die Jahre 2022 und 2023 geplant ist. Der Vollzugsschwerpunkt soll dazu beitragen, das Schutzniveau in den Betrieben beim Umgang mit Chemikalien zu erhöhen und eine Kultur der Prävention zu fördern, damit negative Gesundheitsauswirkungen durch Chemikalien am Arbeitsplatz vermieden werden. Im Fokus des Vollzugschwerpunkts liegt primär der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden.


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