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Veröffentlicht am 18. Januar 2021

Bundesasylzentren: Grundschulunterricht wirkt sich positiv aus, Verbesserungspotential bei der Gewaltprävention und beim Schutz von vulnerablen Personen

Bern, 18.1.2021 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte 2019 und 2020 erneut mehrere Bundesasylzentren. Sie veröffentlicht heute ihre Erkenntnisse und Empfehlungen in einem Bericht. Die Unterbringung von asylsuchenden Personen durch den Bund ist nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Als positiv wertet die Kommission die Einführung des Grundschulunterrichts für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die in den Asylunterkünften des Bundes leben. Die Suchtsprechstunde in einem Zentrum begrüsst die NKVF als vorbildhaft. Verbesserungspotential stellte die Kommission beim Umgang mit Konflikten, der Gewaltprävention und beim Beschwerdemanagement fest. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es nach wie vor bei der Erkennung von vulnerablen Personen, beim Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung, den Disziplinarmassnahmen und vereinzelt bei der Infrastruktur.