Bericht des Bundesrates zu Instrumentarien gegen Gewaltextremismus

Bern, 13.01.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 den Bericht "Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremismus" gutgeheissen und damit das Postulat Glanzmann-Hunkeler (17.3831) beantwortet. Der Bericht hält fest, dass die bestehenden und vorgesehenen rechtlichen Massnahmen grundsätzlich geeignet sind, den Gewaltextremismus effektiv einzudämmen. Diese Bedrohungsform gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung, deshalb werden im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) weitere Massnahmen geprüft, wie es der Bundesrat bereits beschlossen hat.

Mit dem Postulat Glanzmann-Hunkeler (17.3831) wurde der Bundesrat 2017 beauftragt, in einem Bericht sowohl die Instrumentarien als auch die gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen, die es braucht, um besser gegen gewalttätigen Extremismus vorgehen zu können. Der vorliegende Bericht kommt zum Schluss, dass die bestehenden und bereits vorgesehenen rechtlichen Massnahmen grundsätzlich dazu geeignet sind, die Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus effektiv einzudämmen. Er hält jedoch fest, dass der gewalttätige Extremismus als Bedrohungsform für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnt: So ist im Bereich des gewalttätigen Linksextremismus eine Lageverschärfung erkennbar, und im Bereich des gewalttätigen Rechtsextremismus besteht mittelfristig die erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Anschlag eines rechtsextremistisch inspirierten Einzeltäters.

Prüfung zusätzlicher Massnahmen im Rahmen der Revision des NDG

Im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) wird deshalb die Möglichkeit geprüft, den Einsatz von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen wie etwa die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke auf den Bereich des gewalttätigen Extremismus auszweiten. Dies hat der Bundesrat bereits am 26. August 2020 beschlossen. Bis Ende 2021 soll ein Vernehmlassungsentwurf für die Revision des NDG vorliegen.


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