Vorfälle bei der Rhythmischen Gymnastik: VBS erteilt Untersuchungsauftrag

Bern, 21.12.2020 - Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die Anwaltskanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG in Zürich damit beauftragt, die Vorfälle in Zusammenhang mit Misshandlungen und Einschüchterungen in der Rhythmischen Gymnastik und im Kunstturnen zu untersuchen. Die Anwaltskanzlei soll bis im Sommer 2021 ausserdem Empfehlungen zum Schutz der jungen Spitzensportlerinnen und sportler ausarbeiten. Parallel dazu laufen die Arbeiten zum Aufbau einer unabhängigen nationalen Anlauf- und Meldestelle, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2022 aufnehmen soll.

Im Rahmen eines virtuellen Treffens hat Bundesrätin Viola Amherd am 10. November 2020 gegenüber Vertretern des Schweizerischen Turnverbands (STV) und von Swiss Olympic deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Vorfälle im Leistungssportzentrum des STV in Magglingen vollkommen inakzeptabel sind. Die Sportministerin und die Vertretungen der Sportverbände waren sich einig, dass im Spitzensport ein Wandel auf allen Ebenen notwendig ist und dass Massnahmen ergriffen werden müssen, um junge Sportlerinnen und Sportler aller Sportarten zu schützen.

Untersuchung und Empfehlungen

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat deshalb die Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG in Zürich beauftragt, die Vorkommnisse in Zusammenhang mit Misshandlungen und Einschüchterungen in der Rhythmischen Gymnastik und im Kunstturnen zu untersuchen.

Die Anwaltskanzlei hat ausserdem die Aufgabe, mithilfe von unabhängigen Expertinnen und Experten zu ermitteln, ob die bestehenden Mechanismen zum Schutz junger Sportlerinnen und Sportler ausreichen. Ausserdem wird der Handlungsbedarf in anderen, mit der Rhythmischen Sportgymnastik und dem Kunstturnen vergleichbaren Sportarten untersucht. Die geltenden Regeln und Instrumente zur Aufdeckung und Prävention von solchen Vorfällen sowie die Rolle der verschiedenen verantwortlichen Gremien sollen analysiert werden.

Die Anwaltskanzlei wird ihren Bericht bis im Sommer 2021 vorlegen. Darin wird sie Empfehlungen abgeben, welche Massnahmen die verschiedenen Akteure des Sports ergreifen sollten, um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Daraufhin wird das VBS die Ergebnisse analysieren und die notwendigen Schlüsse ziehen.

Unabhängige Meldestelle

Bestandteil der laufenden Reflexionen ist auch der Wille der Chefin VBS und des Sports, eine unabhängige nationale Anlauf- und Meldestelle zu schaffen. Das BASPO erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic die erforderlichen Grundlagen zur Schaffung einer solchen Stelle. Sie wird allen Sportarten und allen Beteiligten offenstehen, von den Athletinnen und Athleten über das Betreuungspersonal bis zu den Eltern, und soll ihre Arbeit am 1. Januar 2022 aufnehmen.


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Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS
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