Bundesrat heisst Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) gut

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 das Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) gutgeheissen. Dieses sieht für Standardbüroarbeitsplätze der Bundesverwaltung grundsätzlich die Einführung von Desksharing in Verbindung mit der Förderung flexibler Arbeitsformen vor.

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, ETH-Rat und armasuisse Immobilien) haben ein Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze erstellt. Der Bundesrat hat dieses Konzept anlässlich seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 gutgeheissen. Er beauftragt damit die Departemente, die Bundeskanzlei und den ETH-Bereich, für Standardbüroarbeitsplätze im Inland, welche keine Bindung an eine spezifische technische oder bauliche Infrastruktur haben, im Zusammenhang mit dem Ausbau flexibler Arbeitsformen grundsätzlich Desksharing einzuführen.

Das Konzept beinhaltet neben Grundlagenwissen und Praxiserfahrungen bei der Einführung von kollektiven Arbeitsplätzen (Desksharing) auch ein mögliches Vorgehensszenario für die Bundesverwaltung. Indem auf fest zugewiesene Arbeitsplätze vermehrt verzichtet wird, können Flächen optimaler genutzt werden. Künftig sollen Räumlichkeiten mit unterschiedlicher Ausstattung für die unterschiedlichen Arbeitssituationen (Sitzung, Konferenzen, Austausch, ruhiges Arbeiten, etc.) zur Verfügung stehen. Damit können die Anforderungen des individuellen und teamorientierten Arbeitens besser berücksichtigt werden.

Auslöser für die Erarbeitung des Konzeptes waren die Entwicklungen in der Arbeitswelt – insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung. So ist der Bund seit 2017 Partner der Work Smart Initiative, mit welcher ein zeitgemässes Arbeitsumfeld in Zeiten der Digitalisierung geschaffen und die Attraktivität des Arbeitsgebers gesteigert werden sollen.

Die bisherigen Erkenntnisse aus der Covid-Krise sind berücksichtigt worden. Ausserdem fügt sich das Konzept in die laufenden Überlegungen des Bundesrats zur Digitalisierung und insbesondere in das Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen der Bundesverwaltung ein, welches der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 gutgeheissen hat.

Die neue Arbeitsplatzgestaltung wird für alle Beteiligten grössere Veränderungen mit sich bringen. Deshalb hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zudem beauftragt, ein übergeordnetes Change Konzept zu erstellen, dass unter anderem auch die Partizipation der Mitarbeitenden sicherstellt


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