Tarifverträge für Krebstherapie und Apothekerleistungen verlängert

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 einen Tarifvertrag zur Vergütung einer innovativen Krebsbehandlung verlängert. Der zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK AG, der CSS Versicherung AG, der SWICA Krankenkasse AG und H+ Die Spitäler der Schweiz abgeschlossene Tarifvertrag ermöglicht den betroffenen Patientinnen und Patienten den raschen Zugang zu diesen kostspieligen Therapien. Des Weiteren wurden die aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker verlängert.

Die autologe CAR-T-Zelltherapie ist eine innovative Behandlung, die bei der Krebsbekämpfung zur Anwendung kommt. Dabei werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. Es handelt sich nicht um ein Medikament im eigentlichen Sinn, sondern um eine medizinische Leistung. Der Bundesrat hat den Tarifvertrag am 6. Dezember 2019 genehmigt, um die Vergütung dieser Therapie durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu einem reduzierten, vertraulichen Preis und befristet bis Ende 2020 zu ermöglichen. Nun wird diese Genehmigung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Aktueller Tarif für Apothekerinnen und Apotheker bleibt 2021 gültig

Um bei den pharmazeutischen Leistungen einen tarif- und vertragslosen Zustand zu verhindern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 die Weiterführung der aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2021 genehmigt. Die Tarifpartner haben sich auf entsprechende Vereinbarungen geeinigt, nachdem ein Teil der Tarifpartner die LOA IV-Verträge vorzeitig auf Ende 2020 gekündigt hatte.

Die zwei verschiedenen Tarifverträge, die seit 2016 in Kraft sind, regeln die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1). Der erste Vertrag regelt insbesondere die Tarifstruktur und wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer abgeschlossen. Der zweite Vertrag (Tarifvertrag) regelt insbesondere den Taxpunktwert der Apothekerleistungen. Er wurde zwischen pharmaSuisse, tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, CPT) und CSS Versicherung AG abgeschlossen.


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