Bundesrat stimmt der Aufnahme des «eTIR» in das TIR-Abkommen zu

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 der Aufnahme des elektronischen TIR-Verfahrens (eTIR) in das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zugestimmt. Vorbehältlich der Zustimmung der übrigen 75 Vertragsparteien tritt das ergänzte TIR-Abkommen am 25. Mai 2021 in Kraft.

Das TIR-Abkommen gilt für Warentransporte im internationalen Strassenverkehr, bei denen die Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei bis zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei in Strassenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden. Als warenbegleitendes Zolldokument wird das Carnet TIR verwendet. Darin werden unter anderem die Waren beschrieben, die Zollverschlüsse vermerkt und alle Grenzübertritte von den Zollbehörden amtlich bestätigt.

An seiner 72. Sitzung im Februar 2020 hat der dafür zuständige Verwaltungsausschuss der Vertragsparteien des TIR-Abkommens einen Beschluss über die Aufnahme der Anlage 11 ins TIR-Abkommen verabschiedet. Mit dem Beschluss wurde die notwendige Rechtsgrundlage für das eTIR – ergänzend zur Papierfassung des Carnet TIR – geschaffen.

Der Bundesrat teilt das Ziel der vorgeschlagenen neuen Anlage 11 des TIR-Abkommens: Nach mehr als 15-jährigen Vorarbeiten wird das TIR-Verfahren nun digitalisiert. Trotzdem werden in der Schweiz vorerst keine eTIR anzutreffen sein. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) befindet sich zurzeit im Transformationsprogramm DaziT, welches die EZV konsequent ins digitale Zeitalter überführen wird. In diesem Rahmen wird auch geprüft, wie das eTIR in den internationalen Transport in und durch die Schweiz sowie aus der Schweiz eingebettet werden kann. Ein Entscheid dazu liegt noch nicht vor. Der Bundesrat wird deshalb vorerst die Anlage 11 nicht annehmen und einen unbefristeten Vorbehalt in Bezug auf die Anwendung des eTIR anbringen.

Die Änderungen und Ergänzungen treten auf den 25. Mai 2021 in Kraft.


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