Bundesrat beschliesst Prüfung der Rechtsgrundlagen im Bereich Raumfahrt

Bern, 18.12.2020 - Der Raumfahrtsektor befindet sich seit mehreren Jahren im Wandel. Auch in der Schweiz nehmen die Weltraumaktivitäten diverser Akteure aus Wissenschaft und Industrie stark zu. Aufgrund dieser Entwicklungen hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 beschlossen, die Rechtsgrundlagen für den Bereich Raumfahrt zu überprüfen. Er hat das WBF beauftragt, die innerstaatliche Umsetzung und die rechtliche Abstützung der internationalen Verträge im Bereich der Raumfahrt insbesondere betreffend Genehmigung, Aufsicht, Haftungsfragen und Weltraumregister vertieft abzuklären. Der Bundesrat erwartet den Bericht bis im Herbst 2021.

Bis vor einigen Jahren erfolgten sämtliche Weltraumaktivitäten von Schweizer Akteuren über die Programme der Europäischen Weltraumorganisation ESA oder durch die Beteiligung an Aktivitäten innerhalb weiterer internationaler Organisationen. In den vergangenen Jahren führten jedoch zunehmend mehr Schweizer Akteure aus Wissenschaft und Industrie eigene Weltraumaktivitäten durch oder planten solche. Deswegen hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den ebenfalls betroffenen Bundesstellen die Rechtsgrundlagen im Bereich Raumfahrt zu überprüfen. Diese vertieften Abklärungen sollen aufzeigen, wie die nationale Umsetzung und rechtliche Abstützung der internationalen Verpflichtungen im Bereich Raumfahrt erfolgen könnten. Mit der nationalen Umsetzung sollen auch in Zukunft Rechtssicherheit gewährleistet und die Standortattraktivität der Schweiz für im Raumfahrtsektor tätige Privatunternehmen gestärkt werden. Dem Bundesrat wird im Herbst 2021 über diese Prüfung Bericht erstattet.

UNO-Übereinkommen im Weltraumrecht

Seit dem Beginn des Raumfahrtzeitalters hat sich die Schweiz aktiv in dieser Domäne engagiert. Sie hat im Zeitraum von 1969 bis 1978 vier UNO-Übereinkommen im Weltraumrecht ratifiziert. Diese Verträge regeln insbesondere die verschiedenen Fragen betreffend Genehmigung und Aufsicht von Weltraumtätigkeiten, die internationale Verantwortung für nationale Tätigkeiten im Weltraum, die Haftung für aus Weltraumaktivitäten resultierenden Schäden und die Registrierung von Weltraumgegenständen. Zum Zeitpunkt der Ratifizierung hegte die Schweiz keine Absicht, selbst Weltraumtätigkeiten durchzuführen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81718.html