Feststellungsverfügung der PostCom: Uber Portier B.V. übt eine postalische Tätigkeit aus

Bern, 17.12.2020 - Mit ihrem Dienst Uber Eats übt Uber Portier B.V. eine postalische Tätigkeit in Form eines Kurierdienstes im eigenen Namen in der Schweiz aus. Das Unternehmen mit Sitz in Amsterdam ist deshalb meldepflichtig nach dem Postgesetz. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Postkommission PostCom in einer Feststellungsverfügung, welche die Behörde an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2020 erlassen hat. Der Entscheid kann mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Fachsekretariat der PostCom machte die Uber Switzerland GmbH am 21. Januar 2020 darauf aufmerksam, dass sie mit ihrem Service Uber Eats möglicherweise Postdienste anbiete und deshalb meldepflichtig sei. Die Uber Switzerland GmbH bestritt in ihrer Stellungnahme eine Unterstellung unter das Postgesetz, insbesondere, weil sie selber nicht Vertragspartei der Restaurants sei. Weiter sei auch die Uber Portier B.V., die ihrerseits Geschäftsbeziehungen mit Schweizer Restaurants pflegt, nicht meldepflichtig, weil sie keine postalischen Tätigkeiten im Sinne der Postgesetzgebung ausübe.

Nach ihrer Analyse des Uber Eats-Service ist die PostCom zum Schluss gekommen, dass dieser zum Teil unter den Anwendungsbereich der Postgesetzgebung fällt. Essenspakete mit kalten oder warmen Gerichten, deren endgültige Form die postalische Verarbeitung ermöglicht, erfüllen die Kriterien einer Postsendung. Für die Eigenschaft eines Pakets ist die Beschaffenheit des Inhalts nicht von Belang. Weiter bietet Uber Portier B.V. mit dem Modell «Marketplace Method» des Uber Eats-Services den Gastrobetrieben Kurierdienstleistungen im eigenen Namen an. Damit erfüllt die Firma die Kriterien der Meldepflicht nach Art. 4 Abs. 1 des Postgesetzes. Nicht unter der Verantwortung der Firma fallen hingegen Lieferungen von Mahlzeiten, die zwar über die Uber-Plattform bestellt, jedoch von den Restaurants selbst oder in deren Auftrag durch Dritte geliefert werden.

Gemäss der Feststellungsverfügung muss sich Uber Portier B.V. bis zum 30. Januar 2021 bei der PostCom registrieren. Damit untersteht das Unternehmen als meldepflichtige Anbieterin der Postgesetzgebung. Meldepflichtige Anbieterinnen müssen insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten.


Über die PostCom

Die Eidgenössische Postkommission PostCom wacht über die Qualität der postalischen Grundversorgung und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des Postmarktes ein. Sie informiert die Bevölkerung über ihre Tätigkeit und schlägt dem Bundesrat konkrete Massnahmen vor, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. Als unabhängige Behörde ist sie einzig administrativ dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.


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