Konsequente Praxis bei Vorläufigen Aufnahmen aus Eritrea

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, 3400 vorläufige Aufnahmen von eritreischen Personen zu überprüfen. Diese Arbeiten führten zur Aufhebung von 83 vorläufigen Aufnahmen, 63 davon sind rechtskräftig. Diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 gutgeheissen. Der Bericht zeigt auf, dass einer Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen enge Grenzen gesetzt sind. Dies wird durch einen aktuellen Leitentscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist - unabhängig vom Herkunftsland von vorläufig aufgenommenen Personen - gesetzlich verpflichtet, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die bereits bestehenden vorläufigen Aufnahmen noch gegeben sind. 2017 rückte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erstmals von seiner vormaligen Praxis ab und urteilte, dass eine Rückkehr nach Eritrea grundsätzlich zumutbar sei. In der Folge wurde der Bundesrat im Jahr 2018 durch das Parlament beauftragt, 3400 vorläufige Aufnahmen von eritreischen Personen zu überprüfen (Motion 18.3409). Es handelte sich dabei um Personen, die in der Schweiz zwar kein Asyl erhalten haben, bei denen das SEM jedoch eine Rückkehr nach Eritrea gestützt auf geltendes Recht und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als unzumutbar beurteilt hatte.

Diese Arbeiten zwischen Februar 2018 und September 2019 führten schliesslich zur Aufhebung von 83 vorläufigen Aufnahmen. Sechs Beschwerden hiess das Bundesverwaltungsgericht bisher gut und 14 Beschwerdeverfahren waren noch hängig. Am 15. November 2020 waren 63 der Aufhebungsverfügungen rechtskräftig.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt an die Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme hohe Anforderungen und misst bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit auch der bisherigen Aufenthaltsdauer der betroffenen Personen in der Schweiz grosses Gewicht bei. So hat das Gericht in seinem jüngsten Grundsatzurteil vom 28. Oktober 2020 erneut bestätigt, dass vor jeder Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme und selbst bei Wegfall der bisherigen Vollzugshindernisse zwingend eine Prüfung der Verhältnismässigkeit vorgenommen werden muss. Aus diesen Gründen konnte das SEM in allen anderen überprüften Fällen die vorläufige Aufnahme nicht aufheben; eine Rückkehr wäre für die Betroffenen weiterhin unzumutbar oder die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme erwiese sich als unverhältnismässig. Da Eritrea nach wie vor keine zwangsweisen Rückführungen akzeptiert, konnte auch bei Personen mit aufgehobener vorläufiger Aufnahme kein zwangsweiser Wegweisungsvollzug aus der Schweiz durchgeführt werden.

Auslegeordnung Asyl- und Wegweisungspraxis Eritrea

Die Zahl der Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen hat seit dem Jahr 2015 stark abgenommen. Während 2015 noch knapp 10 000 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz um Asyl ersuchten, waren es im Jahr 2020 bis Ende September noch 1346 Gesuche. Dabei wurden nur gerade 9,4 Prozent dieser Gesuche im Anschluss an eine irreguläre Einreise in die Schweiz gestellt. Die restlichen Gesuche entfielen hauptsächlich auf in der Schweiz registrierte Geburten (67,5 Prozent) sowie auf Asylgesuche aufgrund von Familiennachzug (13,6 Prozent). Im Jahr 2020 betrug die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus Eritrea bis Ende September 65 Prozent, die Schutzquote 86 Prozent.

Während eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea jederzeit möglich ist, sind die eritreischen Behörden weiterhin nicht bereit, zwangsweise Rückführungen - weder aus der Schweiz noch aus anderen Staaten - zu akzeptieren und die dafür erforderlichen Vollzugspapiere auszustellen. Aus diesem Grund bewegt sich auch die Anzahl der freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Eritrea auf tiefem Niveau. Deswegen fördert die Schweiz die freiwillige Rückkehr nach Eritrea, unter anderem indem sie seit 2017 vor Ort Pilotprojekte im Bereich Berufsbildung finanziert. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr bleibt ein Schwerpunkt der Schweiz. Gleichzeitig setzt sie sich weiterhin für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich ein, sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen eines gemeinsamen Vier-Länder-Dialogs mit Deutschland, Schweden und Norwegen. 


Adresse für Rückfragen

Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81690.html