Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie

Bern, 11.12.2020 - An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat den Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen. Demnach hat das Krisenmanagement im ersten Halbjahr grundsätzlich gut funktioniert. Der Bericht ist ein erster Teil der Gesamtevaluation des Krisenmanagements. Er enthält Empfehlungen, die rasch umzusetzen sind und liefert eine Grundlage für die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Auswertung des Krisenmanagements der zweiten Welle.

Im Zentrum der Auswertung stand die Frage, ob das Krisenmanagement der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte August 2020 effizient und effektiv war. Die Bundesverwaltung nahm dabei eine Selbstevaluation vor und liess ihre Arbeit auch von den Kantonen und involvierten Dritten beurteilen. Hierzu wurden 123 Personen zu leitfadengestützten Interviews oder einer
ausführlichen Onlinebefragung eingeladen sowie bereits bestehende Evaluationen ausgewertet. Um eine unabhängige Datenerhebung und Erstauswertung zu gewährleisten, hat die Bundeskanzlei mit «Interface Politikstudien GmbH» einen externen Partner mandatiert.

Elf Empfehlungen zur Optimierung des Krisenmanagements

Der Bericht hält fest, dass das Krisenmanagement in der ersten Phase der Pandemie grundsätzlich gut funktioniert hat und sich viele Vorbereitungsarbeiten sowie das Kommunikationskonzept bewährt haben. Er nennt aber auch elf Empfehlungen zur Verbesserung des Krisenmanagements.
Prioritär will der Bundesrat die Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit Kantonen und Dritten angehen: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen während einer Krise sollen besser geregelt sowie Unklarheiten bezüglich Prozesse, Kontakt und Anlaufstellen beseitigt werden. Hohe Priorität hat auch die Digitalisierung. Die bereits begonnenen Arbeiten zur vereinfachten Informationsübermittlung und -aufbereitung sollen beschleunigt und die Systeme kompatibler gemacht werden.

Weiter soll die Bereitstellung von kritischen Gütern, darunter auch medizinisches Material, zwischen Bund, Kantonen und Dritten verbindlicher geregelt werden. Optimierungspotenzial besteht auch bei einigen rechtlichen und weiteren Grundlagen für das Krisenmanagement, die aufgrund der gemachten Erfahrungen mit einer langanhaltenden und komplexen Krise überarbeitet werden sollen. Dazu gehören die Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Krisenstäbe sowie eine einheitliche Krisenmanagementausbildung.
Zudem soll im Einsatz des Bundespersonals mittels Schulung und organisatorischer Massnahmen Flexibilität gewonnen werden, um in der Krise stark belastete Verwaltungseinheiten personell durchhaltefähiger zu machen.

Damit Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Sozialbereich in einer Krise eine beratende Funktion einnehmen können, sollen die Departemente und ihre Bundesämter ihre externen Netzwerke noch gezielter pflegen und weiterentwickeln.

Ausblick

Der Bundesrat hat diesen Bericht angekündigt, als noch nicht abzusehen war, dass der ersten Welle eine schwierigere zweite folgen würde. Der Nutzen dieser ersten Auswertung liegt einerseits darin, dass einige Empfehlungen schnell umgesetzt werden und das weitere Krisenmanagement verbessert werden kann. Andererseits dient sie als methodische Grundlage für die Folgeauswertung, indem sie die Frage aufwirft, warum das Krisenmanagement, das sich in der ersten Welle grundsätzlich bewährte, mit der zweiten Welle in viel grössere Schwierigkeiten geriet. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei und die Departemente beauftragt, das Krisenmanagement seit der Rückkehr in die besondere Lage von Mitte 2020 ebenfalls auszuwerten. Die Bundeskanzlei muss den Bundesrat bis Mitte 2021 über das weitere Vorgehen informieren.

Zudem hat er entschieden, dass die Erkenntnisse aus der vorliegenden Auswertung in die Gesamtplanung der nächsten Grossen Übungen des Bundes einfliessen sollen, deren Konzept der Bundesrat Mitte 2021 gutheissen will.


Adresse für Rückfragen

Ursula Eggenberger
Leiterin Sektion Kommunikation,
Tel. 058 462 37 63
ursula.eggenberger@bk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81578.html