Kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente

Bern, 11.12.2020 - Die Einsicht in amtliche Dokumente soll grundsätzlich kostenlos sein. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage, welche die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 16.432 "Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung" ausgearbeitet hat. Das hat er in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 festgehalten.

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) kann seit dem Jahr 2006 jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Gemäss geltendem Recht hat der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin dafür eine Gebühr zu bezahlen. In der Praxis verzichtet die Bundesverwaltung jedoch in den meisten Fällen darauf, ihre Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Deshalb unterstützt der Bundesrat den Vorschlag der SPK-N, dass die Einsicht in amtliche Dokumente in Zukunft grundsätzlich kostenlos sein soll.

Kostenfreiheit stärkt Öffentlichkeitsprinzip

Das Öffentlichkeitsprinzip ist die Grundlage für die Teilnahme der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung und soll das Vertrauen in den Staat sicherstellen. Die Hürde für eine Einsicht in amtliche Dokumente muss somit möglichst tief gehalten werden. Der Bundesrat teilt die Ansicht der SPK-N, dass ein grundsätzlich kostenloser und voraussetzungsloser Zugang diesem Anliegen entspricht.

Es erscheint dem Bundesrat aber sachgerecht, bei besonders aufwändigen Einsichtsgesuchen ausnahmsweise eine Gebühr verlangen zu können. Konkret ist diese Ausnahme für Fälle vorgesehen, welche für die Behörden eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Der Bundesrat unterstützt dabei den Minderheitsantrag I der SPK-N, wonach auf die Festsetzung einer Maximalgebühr im Gesetz verzichtet werden soll. Die Tarife für die Bearbeitung der besonders aufwändigen Gesuche soll der Bundesrat nach den allgemeinen Regeln für die Erhebung von Gebühren festlegen können.


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