Bundesrat heisst Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen gut

Bern, 11.12.2020 - Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft führen zu einem neuen Verständnis von Arbeit. In diesem Wandel will der Bundesrat durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen Chancen nutzen, um die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung weiterhin zu steigern und sich auch künftig als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Anlässlich seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat das Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung gutgeheissen.

Flexible Arbeitsformen zeichnen sich durch neue Formen der Zusammenarbeit und die vermehrte Nutzung von Möglichkeiten des örtlich und zeitlich unabhängigen Arbeitens aus. Durch die Corona-Pandemie der letzten Monate hat der Trend zur Flexibilisierung mit der weitreichenden Anwendung von Homeoffice einen weiteren Schub erhalten. Mit dem neuen Zielbild zu den flexiblen Arbeitsformen setzt der Bundesrat einen längerfristigen Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung und die Nutzung der damit verbundenen Potenziale.

Dabei verfolgt er einen integralen Ansatz, welcher die Dimensionen Mensch, Technologie und Infrastruktur möglichst optimal verbindet. Erklärte Ziele sind die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung zugunsten von Privaten, der Wirtschaft und der Politik sowie die Förderung eines modernen und attraktiven Arbeitsumfelds.

Um optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, werden mit dem neuen Zielbild die Eckwerte der Entwicklung in Bezug auf die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Anforderungen formuliert. Die weitere Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung wird entsprechend darauf ausgerichtet, wobei sich der konkrete Einsatz in der Praxis an den betrieblichen Erfordernissen orientiert. Mit einem modernen Arbeitsumfeld werden zudem die produktiven und persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Personals der Bundesverwaltung aktiv gefördert.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und den Veränderungen moderner Organisationsweisen wird das Zielbild alle zwei Jahre auf seine Aktualität überprüft.


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