Rückgewinnung von Metallen aus Asche: Bundesrat verlängert Frist für KVA

Bern, 11.12.2020 - Drei Viertel der jährlich anfallenden Filteraschen der Kehrichtverbrennungsanlagen werden heute bereits so behandelt, dass die Schweiz die darin enthaltenen Metalle zurückgewinnen kann. Um auch die restlichen Mengen verwerten zu können, braucht es zusätzliche Kapazitäten. Da sich der Ausbau der dafür nötigen Anlagen verzögert, hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 entschieden, die in der Abfallverordnung enthaltene Frist zur Rückgewinnung aller Metalle bis zum 1. Januar 2026 zu verlängern.

In den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen jährlich rund 80'000 Tonnen Filteraschen aus der Abluftreinigung. Sie enthalten grosse Mengen an verwertbaren Metallen, wie Zink (siehe Kasten), Kupfer und Blei. Aus rund drei Vierteln werden heute in inländischen Anlagen Metalle zurückgewonnen. Mit diesem innovativen Recyclingsystem für die Metallrückgewinnung leistet die Branche einen wichtigen Betrag für die Kreislaufwirtschaft.

Der Ausbau der Kapazitäten für die Rückgewinnung aus den verbleibenden rund 20'000 Tonnen Filteraschen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, u.a. aufgrund der Planung und der Vertragsverhandlungen, die mehr Zeit in Anspruch genommen haben als erwartet, sowie der Abklärungen der Branche bei der Wettbewerbskommission. Die beiden neuen Anlagen in den KVA Basel und Monthey (VS) sowie die Kapazitätserweiterung in der KVA Zuchwil (SO) werden bis 2025 aber fertiggestellt sein. Der Bundesrat hat daher entschieden, die Frist zur Rückgewinnung der Metalle bis zum 1. Januar 2026 zu verlängern. 

Ablagerung auf Deponie nur, wenn die Behandlungskapazitäten ausgelastet sind

Bis dann dürfen die KVA unbehandelte Filteraschen nur auf den zugelassenen Deponien oder Kompartimenten ablagern, wenn die vorhandenen Kapazitäten für die Rückgewinnung von Metallen ausgelastet sind. Das BAFU wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Branche regelmässig überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Die Kantone und die Branche sind damit in der Pflicht, die bestehenden Anlagen zu nutzen und die geplanten Anlagen so rasch es geht in Betrieb zu nehmen. Ziel ist, dass spätestens ab Anfang 2026 keine unbehandelten Filteraschen mehr auf Deponien abgelagert werden.

So kann die Schweiz ihre Vorreiterrolle in diesem für die Kreislaufwirtschaft wichtigen Bereich vorantreiben und hat die Chance, z. B rund 20 Prozent des gesamten inländischen Zink-Bedarfs im eigenen Land zu produzieren.

Kreislaufwirtschaft in der Umsetzung: Das Projekt SwissZinc
Die Filterasche aus KVA enthält bis zu 5% Zink. Dieses stammt aus Abfällen wie Stabilisatoren in Gummidichtungen, Legierungselementen in kleinen Metallteilen oder von Korrosionsschutz auf Stahloberflächen. Bei den hohen Temperaturen im KVA-Ofen verdampft das Zink, kondensiert wieder in der Rauchgasreinigung und wird mit der Filterasche ausgeschieden. In mehreren Schritten werden die Filteraschen in verschiedenen Anlagen gewaschen, und aus den Metallkonzentraten wird Zink zurückgewonnen. Dies geschieht in der geplanten Anlage von SwissZinc in Zuchwil (SO) oder in ausländischen Zinkhütten.

Für die Finanzierung und Realisierung der SwissZinc-Anlage in Zuchwil haben sich alle Schweizer KVA zusammengeschlossen. Die Investitionskosten werden auf 65 Mio. CHF geschätzt. Der Umwelttechnologiefonds des BAFU beteiligt sich mit 3 Mio. CHF in Form von rückzahlungspflichtigem Risikokapital. Die Inbetriebnahme der neuen Anlage ist für 2025 geplant. Als Beispiel einer sinnvollen Kreislaufschliessung findet das Projekt grosse Beachtung im In- und Ausland.


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