PUBLICA: Anschlussvertrag und Vorsorgereglement des Vorsorgewerks Bund angepasst

Bern, 04.12.2020 - An seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 hat der Bundesrat die Schweizerische Trassenvergabestelle als neue Arbeitgeberin im Anschlussvertrag des Vorsorgewerks Bund aufgenommen. Zudem musste das Vorsorgereglement aufgrund der Reform der Ergänzungsleistungen angepasst werden.

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind im Bereich der beruflichen Vorsorge bei PUBLICA versichert. Die Beziehung zwischen der Arbeitgeberin Bundesverwaltung und der Pensionskasse PUBLICA wird mittels eines Anschlussvertrages geregelt. Ab 1. Januar 2021 wird die Schweizerische Trassenvergabestelle in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt und das Vorsorgewerk Trasse Schweiz aufgehoben. Die Mitarbeitenden sowie die Rentnerinnen und Rentner dieser Anstalt wechseln auf diesen Zeitpunkt in das Vorsorgewerk Bund.

Das Vorsorgereglement des Vorsorgewerks Bund regelt die berufliche Vorsorge der versicherten und rentenbeziehenden Personen der Bundesverwaltung und anderer angeschlossenen Arbeitgeberinnen. Auf den 1. Januar 2021 treten diverse Änderungen in Kraft. So wird die Frist für die Anmeldung eines vollständigen Kapitalbezugs verkürzt. Zudem erfordert die Reform der Ergänzungsleistungen diverse Anpassungen. Neu können sich Personen ab dem vollendeten 58. Altersjahr, welchen die Arbeitgeberin kündigt oder deren Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, freiwillig weiterversichern lassen. Zudem können Vorbezüge für Wohneigentum neu bis zum vollendeten 65. Altersjahr zurückgezahlt werden. Bisher war dies nur bis zum vollendeten 62. Altersjahr möglich.


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