Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung: Schweiz nimmt an Vertragsparteienkonferenz der Espoo-Konvention teil

Bern, 04.12.2020 - Die Schweiz nimmt an der 8. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) teil. Die Konferenz findet in virtueller Form vom 8. bis 11. Dezember 2020 statt. Am 4. Dezember 2020 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation genehmigt.

Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Umweltauswirkungen von Vorhaben auf benachbarte Länder zu prüfen. Zudem stellt sie sicher, dass die betroffenen Nachbarländer über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen eines Projektes informiert und dazu angehört werden.

An der Konferenz wird die Schweiz mit den anderen Vertragsparteien den Bericht zur Umsetzung der Konvention in der vergangenen Periode (2017-2020) genehmigen und das Arbeitsprogramm für 2021-2023 beschliessen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Arbeitsprogramms ist die Fortsetzung des Kapazitätsaufbaus in Zentralasien, dies namentlich vor dem Hintergrund der Umsetzung der von der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) verabschiedeten Resolution über nachhaltige Infrastrukturen. Dieses Anliegen wird von der Schweiz aktiv unterstützt.

Anlässlich der Konferenz sollen den Vertragsparteien ausserdem Leitlinien zur Anwendung der Konvention im Falle von Verlängerungen der Betriebsdauer von Kernkraftwerken zur Genehmigung unterbreitet werden. In diesem Punkt vertritt die Schweiz den Standpunkt, dass sich die Vertragsparteien gegenseitig informieren und auf diese Weise Transparenz über den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken schaffen müssen. Die Schweiz wird eine Entscheidung unterstützen, die mit ihrer nationalen Gesetzgebung vereinbar ist.


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