Coronavirus: Bericht über Beschaffungen wichtiger medizinischer Güter liegt vor

Bern, 03.12.2020 - Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat die Armeeapotheke die Zusatzaufgabe erhalten, gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit wichtige medizinische Güter für das Gesundheitswesen zu beschaffen. Ein Bericht liefert eine detaillierte Übersicht über diese Beschaffungen zwischen Januar und Ende Juni 2020.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 20. März 2020 wurde die Armeeapotheke mit der Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern für das Gesundheitswesen zusätzlich zu ihrer normalen Aufgabe beauftragt, um eine drohende Versorgungslücke zu verhindern. In der normalen Lage ist sie dafür zuständig, die Armee mit Sanitätsmaterial zu versorgen. Zudem stellt sie sicher, dass sowohl die Armee als auch die Bundesverwaltung über ausreichend Arzneimittel verfügen. Die Armeeapotheke verfügt als einzige Organisation der Bundesverwaltung über eine Arzneimittel-Grosshandelsbewilligung. Zudem ist sie befugt, Arzneimittel selbst herzustellen, zu importieren und zu exportieren.

Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit erfüllt

Um diesen Auftrag im Zuge der Covid-19-Pandemie zu erfüllen, erhielt die Armeeapotheke einen ersten Kredit von 350 Millionen Franken für eine Versorgungssicherheit von 60 Tagen. Ein weiterer Kredit von rund 2,1 Milliarden Franken sollte eine Versorgungssicherheit für weitere 120 Tage gewährleisten.

Die Beschaffungsvorgaben wurden durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) definiert und durch die Armeeapotheke ausgeführt. Die vorgegebenen Beschaffungsmengen wurden erfüllt. Die Kredite für die Beschaffungen wurden bis Ende August 2020 zu rund 28 Prozent ausgeschöpft.

Die wichtigen medizinischen Güter wurden im Anhang 4 der COVID-19-Verordnung 2 definiert, wobei das BAG die erforderlichen Mengen vorgab. Auf dieser Basis beschaffte die Armeeapotheke folgende fünf Kategorien von wichtigen medizinischen Gütern: Persönliche Schutzausrüstung (Masken, Schutzbrillen, Handschuhe, Schutzanzüge, Operationsschürzen), medizinische Geräte (Beatmungsgeräte, Überwachungsgeräte und deren Zubehör), Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektionsmittel), Laborzubehör und Testkits, Arzneimittel und Impfstoffe.

Subsidiäre Beschaffungen durch die Armeeapotheke

Zum Zweck dieser Beschaffungen setzte das VBS die Taskforce «Beschaffungskoordination Corona VBS» ein. Diese definierte eine duale Beschaffungsstrategie: Primär war jede Organisation, die auf medizinische Schutzgüter angewiesen war, weiterhin selbst für deren Beschaffung am Markt verantwortlich. Subsidiär beschaffte die Armeeapotheke im Auftrag des BAG Mangelgüter für das Schweizer Gesundheitswesen bei alternativen Anbietern, um eine allfällige Versorgungslücke zu vermeiden.

Einkauf zu Marktpreisen

Die Güter wurden zu aktuellen Marktpreisen eingekauft, die zwischen Februar und Mai 2020 stark schwankten. Anfang Mai 2020 begannen sich die Preise zunehmend zu stabilisieren – mit einer sinkenden Tendenz.

Die Auflistungen im Bericht berücksichtigen Bestellungen bis zum 30. Juni 2020 respektive die dazugehörenden Zahlungen und Transaktionen bis Ende August 2020. Die Beschaffungen der wichtigen medizinischen Güter unterlagen nicht dem ordentlichen Beschaffungsrecht. Aus Gründen der Transparenz werden sie in diesem Bericht analog den Zuschlagspublikationen im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap.ch) aufgelistet. Die Kapitel sind eingeteilt in die einzelnen Zeitabschnitte zwischen Januar und Juni 2020 mit der Darstellung der jeweiligen Lage im Gesundheitswesen der Schweiz und auf dem Weltmarkt.


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