Keine generellen Lohnmassnahmen 2021 sowie Absichtserklärung unterzeichnet

Bern, 26.11.2020 - Bundesrat Ueli Maurer hat die Personalverbände der Bundesverwaltung anlässlich der Lohngespräche vom 26. November 2020 darüber informiert, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung 2021 keine generellen Lohnmassnahmen erhalten. Die Sozialpartner haben zudem die gemeinsame Absichtserklärung 2020–2023 für die Bundesverwaltung unterzeichnet.

Aufgrund der wegen der Corona-Krise generell schwierigen finanzpolitischen Lage und der prognostizierten negativen Teuerung erhalten die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung 2021 keine generellen Lohnmassnahmen. Dies hat Bundesrat Ueli Maurer den Personalverbänden anlässlich der Lohngespräche vom 26. November 2020 mitgeteilt. Seit dem letzten Treffen zwischen den Sozialpartnern im Mai 2020 hat sich an der grundsätzlichen Ausgangslage nichts verändert. Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund gehen für 2020 von einer Jahresteuerung von -0,7 Prozent aus (Stand Oktober 2020).

Die Personalverbände forderten anstelle einer Lohnforderung einen Ausbau des Vaterschafts­urlaubs von heute 10 auf 20 Tage. Bundesrat Ueli Maurer wird das Anliegen dem Bundesrat unterbreiten. Die Sozialpartner haben zudem die gemeinsame Absichtserklärung 2020–2023 für die Bundesverwaltung unterzeichnet. Diese gilt als Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zum Dialog. Sie skizziert, wie die Sozialpartnerschaft in der Bundesverwaltung organisiert und gelebt wird. Zudem nennt sie die zentralen personalpolitischen Herausforderungen und legt dazu Stossrichtungen fest.


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