UNO-Frauenrechtskonvention: Die Schweiz ist auf Kurs, Herausforderungen bleiben

Bern, 25.11.2020 - Im ihrem sechsten Bericht zum Übereinkommen der UNO zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zieht die Schweiz eine grundsätzlich positive Bilanz: Eine erste nationale Gleichstellungsstrategie ist in Arbeit und auf Gesetzesebene fördern verschiedene Neuerungen die Gleichstellung. Der Bericht weist aber auch auf bestehende Herausforderungen hin: Ungleichheiten im Erwerbsleben oder das Problem der Gewalt gegen Frauen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 25. November 2020 genehmigt.

Bedeutende Fortschritte für die Gleichstellung sind auf politischer Ebene zu verzeichnen: Die vom Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 angestrebte nationale Gleichstellungsstrategie wird derzeit ausgearbeitet und soll im Jahr 2021 verabschiedet werden. Damit macht der Bundesrat die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann zur politischen Priorität.

Auf gesetzlicher Ebene erwähnt der Bericht eine Reihe von Neuerungen zugunsten der Gleichstellung: die Verpflichtung zur Lohngleichheitsanalyse, die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung und die Einführung von Geschlechterrichtwerten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen im Rahmen der Revision des Aktienrechts. In der Politik ist der Frauenanteil in den Eidgenössischen Räten seit den Wahlen 2019 so hoch wie nie zuvor.

Das Ziel des Übereinkommens, jede Form von Diskriminierung der Frau zu beseitigen, ist aber noch nicht erreicht. Der Bericht zählt die bestehenden Herausforderungen für die Schweiz auf: Dazu gehören die anhaltenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern, die Untervertretung von Frauen in Führungspositionen, die schwierige Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben sowie häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen.

Der Bericht betont die wichtige Rolle der Kantone bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. So sind die Kantone massgeblich daran beteiligt, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt («Istanbul-Konvention») umzusetzen. Auch im Bereich der Lohngleichheit sind sie aktiv: 16 Kantone haben die Charta für Lohngleichheit des Bundes unterzeichnet und damit ihr Engagement in diesem Bereich bekräftigt. 

Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women" (CEDAW) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Instrument für Frauenrechte. 189 Länder haben das Abkommen ratifiziert. Die Schweiz ist 1997 beigetreten. In regelmässigen Berichten fasst die Schweiz die Fortschritte bei der Erreichung der Konventionsziele zusammen. Zuletzt war dies im Jahr 2014 der Fall. Nach der heutigen Verabschiedung des Berichts durch den Bundesrat folgt die Prüfung durch den zuständigen UNO-Ausschuss.  


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