Bundesrat will Kooperation mit Frankreich bei Satellitenbildern

Bern, 25.11.2020 - Der Bundesrat will den Zugang der Schweiz zu Satellitenbildern verbessern. An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat er dazu eine Botschaft und den nötigen Verpflichtungskredit von 82 Millionen verabschiedet. Er beantragt dem Parlament die Genehmigung einer völkerrechtlichen Rahmenvereinbarung, die eine bilaterale Kooperation mit Frankreich vorsieht.

Satellitenbilder mit hoher Auflösung spielen für die Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz eine zunehmend wichtige Rolle. Da die Schweiz bisher über keine eigenen Satellitenkapazitäten verfügt, ist sie heute auf Bilder und Bilddaten kommerzieller Anbieter angewiesen.

Unter der Bezeichnung "Composante Spatiale Optique" (CSO) baut Frankreich zurzeit ein modernes Aufklärungssatellitensystem auf, das sehr hohen Leistungsansprüchen genügt. Es hat verschiedenen Staaten eine gemeinsame Nutzung angeboten, darunter auch der Schweiz. Der erste von insgesamt drei geplanten Satelliten ist seit Ende 2018 im Weltraum, das gesamte System CSO soll ab 2022 vollständig in Betrieb sein.

An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Rahmenvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die bilaterale Kooperation zur Nutzung des Satellitensystems CSO und zum entsprechenden Verpflichtungskredit zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Programmierungsrechte und Zugang zu Bilddaten

Die vom Bundesrat im September 2019 genehmigten Verhandlungen haben zu einem Vertragsentwurf geführt. Dieser sieht vor, dass sich die Schweiz auf bilateraler Ebene an der Nutzung des Systems CSO beteiligt. Konkret erhält die Schweiz das Recht zur Teilnahme an der Programmierung der Satelliten. Indem sie ihre Aufträge eingibt, kann sie auf das Programm für die Bilddatenaufnahmen der CSO-Satelliten Einfluss nehmen. Zudem erhält die Schweiz Zugriff auf 2 Prozent der täglich erstellten Bilddaten sowie auf das von Frankreich verwaltete Bildarchiv des Systems CSO. Zusätzlich wird eine französisch-schweizerische Arbeitsgruppe gebildet, um die Möglichkeiten der vertieften Zusammenarbeit im Forschungs- und Technologiebereich zu klären.

Für die Kooperation mit Frankreich zur Nutzung des Systems CSO wird ein Verpflichtungskredit von 82 Mio. Franken beantragt. Darin sind die Rechte zur Programmierung und die Installation einer Empfangsstation in der Schweiz enthalten.

Für sicherheitspolitische Beurteilungen von Bedeutung

Durch die bilaterale Zusammenarbeit zur Nutzung des Systems CSO kann die Schweiz relevante Bilddaten mit hoher Auflösung erhalten. Diese Art von Aufklärung stärkt die Schweizer Eigenständigkeit in der sicherheitspolitischen Beurteilung und Entscheidfindung, was angesichts der sich verändernden Weltlage notwendig ist. Zudem können die Daten auch zur Unterstützung bei der militärischen Friedensförderung, bei Naturkatastrophen oder bei der Humanitären Hilfe eingesetzt werden.

Mit Neutralität vereinbar

Die bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich zur Nutzung des Systems CSO ist kompatibel mit der Schweizer Neutralität: So bezieht die Schweiz nur Leistungen und gibt selbst keine Einschätzungen oder Daten ab. Zudem erhält die Schweiz mit einer Suspendierungsklausel das Recht, die Zusammenarbeit jederzeit aus Neutralitätsgründen unterbrechen zu können. Ebenso sind die finanziellen Beiträge der Schweiz mit Blick auf die gesamte CSO-Projektsumme nicht massgeblich. Ein Zahlungsplan über mehrere Jahre stellt – in Verbindung mit der Suspendierungsklausel – zudem sicher, dass die Schweiz neutralitätspolitisch kein Risiko eingeht.


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