Anpassung der rechtlichen Grundlage für europäisches Ausweisdokumenten-Speicherungssystem (FADO)

Bern, 25.11.2020 - FADO (False and Authentic Documents online) ist ein Bildspeicherungssystem der EU für den Austausch von Informationen über Sicherheitsmerkmale und potenzielle Fälschungsmerkmale in echten und gefälschten Ausweisdokumenten. Es dient als digitales Nachschlagewerk zur Aufklärung von Dokumentenmissbrauch im Schengen-Raum. Die Schweiz nutzt dieses System seit 2010. Durch eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2020/493) wird das System auf eine neue rechtliche Basis gestellt und damit für die Schweiz zu einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Neu soll die Verantwortung des Systems bei der Agentur der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex liegen. Der Bundesrat hat die Vorlage an seiner Sitzung vom 25. November 2020 in die Vernehmlassung geschickt.

Im Schengen-Raum nimmt die Verwendung gefälschter Dokumente zur Verschleierung der Identität stetig zu. Verwendet werden gefälschte Identitätsdokumente und Reisepässe vor allem in der Migration sowie im Terrorismus und in der Geldwäscherei. Wegen der fortschreitenden Digitalisierung werden die Fälschungstechniken immer ausgefeilter; gefälschte Dokumente sind dadurch schwieriger zu erkennen.

Zentrales Instrument zur Bekämpfung von Dokumentenmissbrauch

Im Bildspeicherungssystem FADO sind Muster von echten Ausweisen sowie Merkmale von potentiellen Fälschungen abgelegt. Es dient den Schengen-Staaten als elektronisches Nachschlagewerk bei der Bekämpfung von Dokumentenmissbrauch. Damit ist FADO ein zentrales Instrument für die Bekämpfung von Gewalt, Kriminalität und Terrorismus. Das System erlaubt es jedoch nicht, konkrete Personen zu identifizieren. Neu wurde die Verantwortung des Systems Frontex übertragen. Die Schengen-Staaten sind verpflichtet, die entsprechenden Informationen der Agentur zur Verfügung zu stellen.

Die Schweiz hat seit 2014 jährlich zwischen 3 800 und 5 100 gefälschte und missbräuchlich verwendete Dokumente identifiziert und sichergestellt. In der Schweiz ist fedpol dafür verantwortlich, die entsprechenden Dokumente ins FADO einzuspeisen. Dank des Systems, das die Schweiz seit 2010 nutzt, verfügt sie über ein effizientes Instrument zur Bekämpfung von Dokumentenmissbrauch. Die neue rechtliche Basis der EU für FADO stellt für die Schweiz eine Erweiterung des Schengen-Besitzstandes dar.

Das erneuerte FADO-System stellt einen weiteren unverzichtbaren Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Europa dar und wird voraussichtlich 2023 in Betrieb genommen. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. März 2021.


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