Bundesrat passt Verordnungen im Bereich der Armee den aktuellen Bedürfnissen an

Bern, 25.11.2020 - An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat mehrere Verordnungen den aktuellen Bedürfnissen der Armee angepasst. Unter anderem wird die Entschädigung für Abstellplätze für Militärfahrzeuge geregelt und neu können nebst den Offizieren auch höhere Unteroffiziere die Uniform tragen, wenn die Kantone sie aus der Dienstpflicht verabschieden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Es handelt sich um Verordnungen, die aufgrund des ordentlichen Anpassungsbedarfs der Logistikbasis der Armee und Anpassungen in anderen Rechtsgebieten – wie zum Beispiel im Strassenverkehrsrecht – teilrevidiert werden müssen.

Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen: Verschiedene Kantone verabschieden die höheren Unteroffiziere als Zeichen der Wertschätzung am Ende ihrer Dienstzeit zusammen mit den Offizieren. Da aber die höheren Unteroffiziere ihre persönliche Ausrüstung bereits im Entlassungsjahr abgeben mussten, konnten sie bisher nicht in Uniform an der Verabschiedung teilnehmen. Neu kann die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung nach der Verabschiedung erfolgen. Damit können auch die höheren Unteroffiziere in Uniform an der Verabschiedung teilnehmen. Die durch die Kantone angestossene Verordnungsänderung stärkt die Gleichbehandlung der höheren Unteroffiziere mit den Offizieren und bringt ihnen bei der Entlassung aus dem Dienst zusätzliche Wertschätzung entgegen. Gleichzeitig werden die logistischen Prozesse bei der Rückgabe der persönlichen Ausrüstung vereinheitlicht und damit vereinfacht

Verordnung über die Verwaltung der Armee: Gemeinden und Einwohner sind dazu verpflichtet, für die Unterkunft der Truppe einschliesslich Armeetiere, Fahrzeuge und Personal Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das betrifft auch Abstellplätze für Militärfahrzeuge der Truppe. In den letzten Jahren sind verfügbare Abstellplätze für Militärfahrzeuge im Zentrum und in der Peripherie von Gemeinden rarer geworden. Zudem werden bisherige Abstellplätze von den Gemeinden verkauft. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer stellen diese der Truppe nur unter gewissen Bedingungen, zum Beispiel ausserhalb der Hauptsaison, entgeltlich zur Verfügung. Nun schafft der Bundesrat eine Regelung, damit für das Abstellen von Militärfahrzeugen auf diesen Plätzen eine angemessene Entschädigung entrichtet werden kann. Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung werden auf 500'000 Franken pro Jahr veranschlagt. Sie können im Rahmen der ordentlichen Kredite abgewickelt werden.

Verordnung über den militärischen Strassenverkehr und zwei sachlich angrenzende Verordnungen: Mit der Änderung erhalten Mitglieder von militärischen Gesellschaften und Dachverbänden neu die Möglichkeit, die Ausbildung zur Fahrzeugführerin oder zum Fahrzeugführer von leichten nicht geländegängigen Motorwagen und Gabelstaplern unter gewissen Voraussetzung auch während ihrer ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit zu absolvieren. Zudem soll es dem aktiven und ehemaligen zivilen und militärischen Personal der Gruppe Verteidigung möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen anlässlich ausserdienstlicher Tätigkeiten militärische Motorfahrzeuge auch ohne militärische Fahrberechtigung weiterhin führen zu können. Dieses Personal kennt die entsprechenden Fahrzeuge in der Regel bereits von der beruflichen Tätigkeit her gut. Mit dieser Regelung bleibt das Knowhow auch für mögliche Einsätze der Militärmotorfahrervereine zugunsten der Armee erhalten. Zudem erfolgt im Rahmen des Nachvollzuges eine Anpassung an zivile Verordnungen im Bereich der Gefahrguttransporte.


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