Umsetzungsvereinbarung mit SBB für Ausbauten in Freiburg und im Tessin

Bern, 25.11.2020 - An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat Eisenbahn-Ausbauprojekte im Umfang von 165 Millionen Franken zur Ausführung freigegeben und dazu die entsprechende Umsetzungsvereinbarung mit der SBB genehmigt. Die Projekte sind Bestandteil des vom Parlament beschlossenen Programms «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB). Es geht um Vorhaben im Bahnhof Freiburg und auf der Gotthard-Basislinie.

Fast 30'000 Personen nutzen täglich den Bahnhof Freiburg. Mit dem Bau einer zweiten Fussgängerunterführung und der Verlängerung und Verbreiterung der Perrons sollen weitere Kapazitäten geschaffen werden, um den künftigen Ansprüchen gerecht zu werden. Damit Personen mit eigeschränkter Mobilität leichter in die Züge steigen können, werden zudem die Perrons erhöht. Im Rahmen des Programms ZEB zahlt der Bund rund 110 Millionen Franken an diese Massnahmen in Freiburg.

Weitere bauliche Anpassungen erfolgen südlich des neuen Ceneri-Basistunnels, damit lange Güterzüge in kürzeren Abständen auf der Gotthard-Basisstrecke verkehren können. Es geht u.a. um ein neues Stellwerk in Melide sowie um neue Weichen und Anpassungen beim Sicherungssystem und an der Fahrleitungstrennung zwischen Vezia und Capolago. Diese Bauten kosten rund 55 Millionen Franken.

Das Programm ZEB, das eng mit dem Ausbauschritt 2025 zusammenhängt, ist das Nachfolgeprogramm von «Bahn 2000». Es enthält ein schweizweites Paket an Infrastrukturmassnahmen im Umfang von total 5,4 Milliarden Franken. 90 Prozent davon sind bereits vertraglich freigegeben. ZEB schafft unter anderem die Voraussetzungen für den Einsatz von 400 Meter langen Doppelstockzügen auf der West-Ost-Achse sowie von Doppelstockzügen im Wallis. Es ermöglicht eine Angebotsverdichtung auf verschiedenen Fern- und Regionalverkehrsstrecken. Schliesslich schafft es mit Massnahmen auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard- und Ceneri-Basistunnel die Voraussetzungen dafür, dass die Kapazität für den Güterverkehr erhöht werden kann.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr
Information
+41 58 462 36 43
presse@bav.admin.ch


Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81304.html