Der Assistenzbeitrag fördert die Selbstbestimmung: Der Schlussbericht bestätigt die bisherigen Ergebnisse

Bern, 19.11.2020 - Der Assistenzbeitrag fördert das selbstbestimmte und eigenverantwortliche Leben sowie die gesellschaftliche Partizipation. Dies zeigt der abschliessende Bericht über das 2012 eingeführte Instrument "Assistenzbeitrag". Menschen mit einer Behinderung, die im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, können damit weiter eigenständig zu Hause leben.

Der Schlussbericht bestätigt die Ergebnisse der bisher publizierten Berichte. Rund 81 Prozent der erwachsenen Personen, die eine Assistenz beanspruchen (Assistenzbeziehende) und die an der Befragung teilgenommen haben, sind mit der Leistung zufrieden oder sehr zufrieden. Für rund drei Viertel hat sich dank des Assistenzbeitrags die Lebensqualität gesteigert und sie haben mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. 70% der befragten Erwachsenen geben an, dass sich die zeitliche Belastung der Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert hat. Der Schlussbericht gibt zudem Auskunft über die Entwicklung der Nachfrage und der Kosten, die Höhe und Verwendung des Assistenzbeitrags und die Charakteristiken der Zielgruppe. Die Forschungsarbeit entstand in enger Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen der IV-Stellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK.

Entwicklung der Nachfrage und der Kosten

Die Anzahl Beziehender eines Assistenzbeitrags nahm seit Einführung der Massnahme stetig zu. Im Jahr 2019 bezogen 2612 Erwachsene und 696 Minderjährige einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Das sind leicht weniger als die in der Prognose vorgesehenen 3000 erwachsenen Assistenzbeziehenden. Die in der Botschaft prognostizierten Kosten von jährlich rund 47 Mio. CHF für die erwachsenen Beziehenden wurden hingegen bereits im Jahr 2017 überschritten und stiegen bis heute weiter an. Im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten auf rund 63 Mio. CHF. 

Zielerreichung und Zufriedenheit

Die Assistenzbeziehenden sind grösstenteils der Meinung, dass die Ziele der Massnahme erreicht werden. Konkret heisst dies, dass mit dem Assistenzbeitrag die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die gesellschaftliche Partizipation und die Möglichkeit, trotz einer Behinderung zu Hause zu wohnen, gefördert werden. Zudem werden die Angehörigen entlastet. Eine überwiegende Mehrheit der 1‘906 erwachsenen Assistenzbeziehenden, die an der Befragung teilgenommen haben, sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit dem Assistenzbeitrag. Verbesserungsvorschläge beziehen sich hauptsächlich auf die Verminderung des administrativen Aufwandes, der mit der Leistung verbunden ist.

Wie geht es weiter?

Der nun vorliegende Schlussbericht markiert das Ende der mehrjährigen Evaluation. Ein BSV-internes Monitoring wird nun die wichtigsten Parameter zum Assistenzbeitrag weiter beobachten und analysieren. Zudem werden Eckwerte zum Assistenzbeitrag in die BSV-Standard-Statistik aufgenommen.
Verschiedene Verbesserungsvorschläge zum Assistenzbeitrag – zum Beispiel bei der Beratung und bei der Ausgestaltung der Nachtpauschale – werden zudem in die Umsetzungsarbeiten zur Weiterentwicklung der IV einfliessen.

Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und wurde seither umfangreich evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3'466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.
Seit Mai 2013 wurde an insgesamt 3‘876 Assistenzbeziehende, 3‘056 Erwachsene und 820 Minderjährige, ein Fragebogen zu ihren Erfahrungen mit dem Assistenzbeitrag versendet. Der Rücklauf der Erwachsenen liegt bei 62% (1‘906 Antworten), derjenige der minderjährigen Assistenzbeziehenden bei 67% (553 Antworten).


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Stefan Ritler, Vizedirektor
Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung
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