Bericht zur Harmonisierung von Sanktionen bei Missachtung der Meldepflicht

Bern, 18.11.2020 - Der Ständerat hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob die Sanktionen bei einer Missachtung der Meldepflicht von ausländischen Erwerbstätigen harmonisiert werden können. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht an seiner Sitzung vom 18. November 2020 verabschiedet. Er unterstützt grundsätzlich das Anliegen einer Harmonisierung der Sanktionen, will jedoch zunächst die Thematik von Verwaltungssanktionen umfassender prüfen und die diesbezüglichen Diskussionen im Parlament abwarten.

In der Regel müssen sich Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz arbeiten wollen, zunächst anmelden und eine entsprechende Bewilligung beantragen. Insbesondere beim Freizügigkeitsabkommen gibt es auch vereinfachte Meldeverfahren für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer. Wird diese Meldepflicht nicht befolgt, sind sowohl verwaltungsrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Damit besteht keine einheitliche Regelung, und auch die Zuständigkeiten und die Verfahren sind unterschiedlich ausgestaltet. Es können sich zudem Ungleichheiten im Vollzug ergeben: Sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Verwaltungsbehörden sind für die Sanktionierung von gleichartigen Meldepflichtverletzungen zuständig und je nachdem kommt ein Verwaltungsverfahren oder ein Strafverfahren zur Anwendung. Der Ständerat beauftragte deshalb den Bundesrat, in Erfüllung des Postulats Abate 18.3506 die Umwandlung von strafrechtlichen Sanktionen bei Meldepflichtverletzungen in verwaltungsrechtliche Sanktionen zu prüfen.

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Sanktionen zu vereinheitlichen. Zugleich will aber der Nationalrat mit einem anderen Postulat (18.4100 "Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen") vom Bundesrat wissen, ob im Schweizer Recht ein allgemeines System von finanziellen Verwaltungssanktionen eingeführt werden kann. Damit sind die im Postulat Abate enthaltenen Anliegen auch Gegenstand einer umfassenderen Prüfung gemäss dem Postulat des Nationalrats. Der Bundesrat will deshalb die Ergebnisse dieses Berichts sowie die diesbezüglichen Diskussionen im Parlament abwarten, bevor er darüber entscheidet, ob und gegebenenfalls wie die Sanktionen bei einer Verletzung der Meldepflichten harmonisiert werden können.


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