Coronavirus: Code der SwissCovid App kann einfacher und rascher ausgestellt werden

Bern, 18.11.2020 - Die Ausstellung von Covidcodes wird stark erleichtert und beschleunigt. Diese Codes können von positiv getesteten Personen in die SwissCovid App eingegeben werden, um andere Nutzer der App über eine mögliche Ansteckung zu informieren. Bisher konnten Covidcodes einzig von den kantonsärztlichen Diensten, sowie behandelnden Ärztinnen und Ärzte generiert werden. Neu können auch Laboratorien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken solche Codes ausstellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. November 2020 einer entsprechenden Änderung der Verordnung zugestimmt. Darin wird auch die Grundlage für einen vollautomatisierten Prozess rund um den Covidcode geschaffen. Der Datenschutz ist dabei weiterhin gewährleistet.

Das Unterbrechen der Infektionsketten durch Isolation von positiv getesteten Personen und die Verordnung einer Quarantäne für deren enge Kontakte sind wichtige Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Contact Tracings. Mit dem Proximity-Tracing-System (PT-System) der SwissCovid App wird das Contact Tracing unterstützt. App-User mit einem positiven Testresultat, lösen mit der Eingabe des Covidcodes in die App eine anonyme Mitteilung an alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. Damit die Covidocdes so schnell wie möglich zu den positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App gelangen, erhalten neu weitere Personengruppen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem zur Erstellung von Covidcodes. Der Datenschutz geniesst weiterhin höchste Priorität und bleibt gewährleistet.

Ziel der Verordnungsänderung

Mit der Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 werden die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte entlastet, indem weitere Personengruppen auf das Codeverwaltungssystem zugelassen sind und auch die maschinelle Codegenerierung möglich wird. Die Änderungen sollen primär dazu beitragen, die Abläufe bei der Vergabe der Covidcodes zu beschleunigen, so das nur wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergeht.

Berechtigungserweiterung zur Covidcode-Generierung

Die Covidcode-Generierung ist gemäss der angepassten Verordnung zusätzlich durch Laboratorien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken möglich. Weil die Laboratorien am frühesten über das positive Testergebnis Bescheid wissen, kann die Generierung von Covidcodes durch die Laboratorien einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und damit zur Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid App leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Testzentren führen die Tests durch und teilen bei Nutzung von Schnelltests der betroffenen Person das positive Resultat mit. Dabei können sie dieser Person neu einen Covidcode direkt mitgeben. Dasselbe gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Apotheken, die ebenfalls Schnelltests durchführen. Eine weitere Entlastung der kantonsärztlichen Dienste, wird dadurch geschaffen, dass Mitarbeitende der Infoline einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.

Automatisierung des Covidcode-Prozesses

Um die einfachere und vor allem schnellere Generierung der Covidcodes zu gewährleisten, können neu Covidcodes automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App herausgegeben werden. Diese automatisierte Auslösung der Generierung ist grundsätzlich allen Gesundheitseinrichtungen resp. deren Fachpersonen, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben, möglich. Um eine maschinelle Generierung von Covidcodes zu ermöglichen, braucht es eine Schnittstelle zwischen dem Codeverwaltungssystem und dem System der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81184.html