Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz

Bern, 18.11.2020 - Der Bundesrat hat am 18. November 2020 die revidierten Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Die Revision erfolgt aufgrund der Teilrevision des FMG, welche am 22. März 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Anpassungen in den Verordnungen sind teilweise technischer Natur, sie bringen aber auch weitere Verbesserungen des Konsumentenschutzes mit sich.

Die Telekommunikation hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Das geltende Fernmeldegesetz hatte auf verschiedene Fragestellungen keine zeitgemässen Antworten mehr geben können und musste deshalb angepasst werden. Damit die neuen rechtlichen Grundlagen im Telekommunikationsbereich per 1. Januar 2021 in Kraft treten können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung die notwendigen Anpassungen in sieben Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz vorgenommen.

Rolle der Konsumenten wird gestärkt
In erster Linie betroffen ist die Verordnung über die Fernmeldedienste, welche unter anderem in den Bereichen Registrierung von Fernmeldedienstanbieterinnen, Abrechnungsmodalitäten beim internationalen Roaming, Qualitätsmessungen, Notruf und Sicherheitskommunikation angepasst wird. Mit diesen Anpassungen stärkt der Bundesrat insbesondere die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten, etwa im Bereich des Telemarketings oder des Roamings, bei welchem unter anderem die sekundengenaue Abrechnung und das Anbieten von Tarifoptionen vorgeschrieben wird.

Neuerungen bei den Adressierungselementen
In der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich werden die Normen zu den Kurznummern modernisiert, in der Verordnung über Internet-Domains sind vor allem die Bestimmungen über die Bekanntgabe von Personendaten im Zusammenhang mit Domain-Namen (WHOIS-Datenbank) und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität betroffen.

Technische Anpassungen
Im Bereich der Frequenzen wird die bisherige Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen total revidiert und von einer neuen Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums abgelöst. Es handelt sich dabei vor allem um technische Anpassungen. Weitere Anpassungen hat der Bundesrat bei der Verordnung über Fernmeldeanlagen, der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit und der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich vorgenommen.


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