Notzulassung für Bekämpfung der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben

Bern, 12.11.2020 - Zur Bekämpfung der Virösen Vergilbung, die zurzeit in den Zuckerrübenfeldern grassiert, wird das BLW die Verwendung von Blattbehandlungsmitteln bewilligen. Diese Produkte werden bereits im Kartoffelanbau eingesetzt. Ausserdem wird ein Forschungsprogramm ins Leben gerufen, um die Bekämpfung der Blattläuse, die diese Krankheit übertragen, zu verstärken. Die Verwendung des Neonicotinoids «Gaucho» in Zuckerrübenkulturen bleibt also in der Schweiz verboten.

Im Jahr 2020 hatte der Zuckerrübenanbau stark unter der Virösen Vergilbung, einem von Blattläusen übertragenen Virus, zu leiden. Die Verluste der betroffenen Produzentinnen und Produzenten können bis zu 50 Prozent betragen. Es ist daher mit einem Rückgang der schweizerischen Zuckerproduktion zu rechnen.

In Anbetracht der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen dieses Virus hat das Bundesamt für Landwirtschaft am 30. September 2020 die verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Branche sowie Vertreterinnen und Vertreter der Umweltorganisationen zu einem runden Tisch eingeladen. Ziel war es, verschiedene Lösungen abzuwägen, um sowohl die Kulturen als auch die Bestäuber schützen zu können.

Nach Abwägung der verschiedenen Optionen hat das BLW entschieden, zwei Produkte zur Blattbehandlung zuzulassen, um die Blattläuse, die bei den Zuckerrüben die Viröse Vergilbung übertragen, zu bekämpfen. Diese Produkte, Movento SC und Gazelle SG, sind in der Schweiz bereits für die Verwendung in Kartoffelkulturen, die vergleichbare Anwendungsbedingungen haben, zugelassen.

Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau nachhaltig vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, hat der Bundesrat das BLW beauftragt, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten.

Der Verband der Schweizer Zuckerrübenproduzenten hatte eine Ausnahmebewilligung zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit dem Wirkstoff Imidacloprid beantragt. Diese Substanz aus der Gruppe der Neonicotinoide war am 1. Januar 2019 wegen seines Risikos für Bestäuber verboten worden. 


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