Bundesrat genehmigt neue Versionen der nationalen Tarifstrukturen

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die aktualisierten Versionen der Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY gutgeheissen.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt werden. Im DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle nach medizinischen und ökonomischen Kriterien zu Gruppen zusammengefasst und durch Pauschalen vergütet. Spezielle und kostenintensive Leistungen werden durch Zusatzentgelte vergütet. Die vom Bundesrat genehmigte Version 10.0 wird per 1. Januar 2021 eingeführt.

Tarifstruktur TARPSY

Zudem hat der Bundesrat die Version 3.0 der schweizweit einheitlichen Tarifstruktur TARPSY genehmigt, welche ebenfalls ab 1. Januar 2021 anwendbar sein wird. Diese Tarifstruktur ermöglicht die Abgeltung stationärer psychiatrischer Behandlungen mittels leistungsbezogener Tagespauschalen, die von der OKP übernommen werden.


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