Bundesrat stellt keinen Handlungsbedarf bei Programmvereinbarungen fest

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 einen Bericht zu den Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen verabschiedet. In Erfüllung des Postulats 19.3001 der nationalrätlichen Finanzkommission prüfte der Bundesrat, ob der Vollzug der Programmvereinbarungen vereinfacht werden kann. Die aktuelle Situation wird sowohl von den Bundes- wie auch von den Kantonsstellen positiv bewertet, daher verzichtet der Bundesrat auf konkrete Massnahmenvorschläge. Optimierungspotenzial sieht er vor allem bei der Digitalisierung des Vollzugs.

Der Bundesrat hat im vorliegenden Postulatsbericht untersucht, wie der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht werden kann. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 wurde das Instrument Programmvereinbarung zur Effizienzsteigerung bei der Gewährung von Bundesbeiträgen bei einigen Verbundaufgaben eingeführt.

Eine Umfrage der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu den Programmvereinbarungen bei den betroffenen Kantonsstellen und Bundesämtern im Frühling 2020 fiel ausgesprochen positiv aus. Die letzte Umfrage wurde im Jahr 2012 im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts durchgeführt. Die Resultate der Umfrage zeigen, dass im Vergleich zum Jahr 2012 grosse Fortschritte erzielt wurden. Insbesondere wurden zahlreiche administrative Vereinfachungen umgesetzt. Dies gilt namentlich für den Umweltbereich, wo eine bedeutende Anzahl Programmvereinbarungen abgeschlossen wird. So wurden z.B. die bisherigen Programme «Landschaft», «Moorlandschaften», «Pärke» und «Unesco-Weltnaturerbe» in einer Programmvereinbarung «Landschaft» zusammengefasst, schlanker ausgestaltet und vereinfacht. Die bisherigen Programme «Schutzwald», «Waldbiodiversität» und «Waldbewirtschaftung» wurden in einer Programmvereinbarung «Wald» zusammengelegt. Dadurch erhielten die Kantone mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz.

Nach Ansicht des Bundesrates hat sich das Instrument Programmvereinbarungen bewährt. Der Bundesrat sieht hauptsächlich bei der Digitalisierung des Vollzugs Optimierungspotenzial. Er geht davon aus, dass die betroffenen Stellen die Anstrengungen in diesem Bereich noch verstärken. Aufgrund der generell positiven Umfrageergebnisse verzichtet er jedoch auf konkrete Massnahmenvorschläge zur Reduktion des administrativen Aufwands.


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