Grenzüberschreitender Trainingsraum für die Luftwaffe: Bundesrat genehmigt Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Erneuerung der Vereinbarung über einen grenzüberschreitenden Trainingsraum für die Luftwaffen der Schweiz und Italiens genehmigt. Die Schweizer Luftwaffe kann im Rahmen des täglichen Trainings- und Ausbildungsbetriebs somit auch weiterhin Teile des italienischen Luftraums für eigene oder gemeinsame Übungen benützen.

Bereits im Jahre 2009 konnte mit Italien eine Vereinbarung über die Schaffung einer grenzüberschreitenden Flugtrainingszone abgeschlossen werden. Diese war auf einen Versuchsbetrieb ausgerichtet. Aufgrund der gemachten Erfahrungen konnte diese Vereinbarung nun überarbeitet und der technischen Weiterentwicklung angepasst werden.  Inhaltlich legt die Vereinbarung die geografischen Grenzen der Flugtrainingszone fest und regelt die Bedingungen für dessen Benützung.

Sicherstellung der Ausbildungsbedürfnisse

Mit dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Verteidigungsministerium der Italienischen Republik kann der Luftraum, der sich in der Region Misox/Chiavenna/Engadin/Veltlin erstreckt, weiterhin von Militärluftfahrzeugen beider Staaten zu Trainingszwecken benützt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Schweizer Luftwaffe im Rahmen des täglichen Trainings- und Ausbildungsbetriebs auch weiterhin Teile des italienischen Luftraums für eigene oder gemeinsame Übungen benützen kann. Dies erfüllt einerseits die Ausbildungsbedürfnisse und trägt andererseits zum Erhalt ihrer Fähigkeiten bei.


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