Anklage gegen ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz eingereicht

Bern, 05.11.2020 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen ehemaligen zivilen Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihm wird unter anderem mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.

Bei der beschuldigten Person handelt es sich um einen 57-jährigen Schweizer Staatsbürger, der bei der Kantonspolizei Schwyz als Leiter Logistik tätig war. Das betreffende Strafverfahren hat die BA im Februar 2018 aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Strafverfolgungsbehörden eröffnet. Die Kantonspolizei Schwyz reichte zudem Ende März 2018 Strafanzeige gegen den Beschuldigten ein wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit Munitions- und Materialbestellungen.

Nach umfangreichen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit fedpol hat die BA den Beschuldigten nun wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB), mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) sowie Versuch dazu, mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) und mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 Ziff. 1 StGB) angeklagt.

Mehrfache ungetreue Amtsführung
Dem Beschuldigten wird in Bezug auf diesen Tatbestand hauptsächlich vorgeworfen, in seiner damaligen Funktion als Leiter Logistik im Zusammenhang mit Munitionsbestellungen die von ihm zu wahrenden öffentlichen Interessen der Kantonspolizei Schwyz wiederholt geschädigt und sich einen unrechtmässigen finanziellen Vorteil von rund CHF 180‘000 verschafft zu haben. Dies, indem er Munitionsbestellungen im genannten Gesamtwert namens der Kantonspolizei Schwyz tätigte, von dieser bezahlen liess und zu seinem eigenen Vorteil verwendete. 

Mehrfache Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie Versuch dazu
Gemäss Anklage hat der Beschuldigte zwischen 2012 und 2013 mehrfach unrechtmässig Waffen an verschiedene Personen verkauft sowie einen Darknet-Account gegründet und über diesen Waffen und Munition widerrechtlich zum Verkauf angeboten. Beides hat er zusammen mit einer zuständigkeitshalber in Deutschland separat strafverfolgten und dort inzwischen verurteilten Person umgesetzt. Des Weiteren hat er auch dieser Person unrechtmässig mehrere Waffen verkauft. Alle diese Verkäufe wurden ohne die notwendigen Bewilligungen und Dokumentation, also ohne entsprechende Berechtigung abgewickelt. Weiter wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, mehrere Waffen und Munition ohne Berechtigung besessen und bei sich zuhause aufbewahrt zu haben.

Ob im Rahmen dieser Widerhandlungen allenfalls Waffen und Munition aus dem Bestand der Kantonspolizei Schwyz verkauft worden sind, ist in Bezug auf die angeklagten Straftatbestände nicht relevant. 

Mehrfache Urkundenfälschung
Dem Beschuldigten wird weiter mehrfache Urkundenfälschung vorgeworfen. So hat er gemäss Anklage unter anderem im Zusammenhang mit einer Munitionsbestellung an die Logistikbasis der Armee (LBA) eine Urkunde gefälscht und zur Täuschung gebraucht. Dies, indem er einen Arbeitsauftrag ausfüllte und von seinem Vorgesetzen visieren liess, diesen Arbeitsauftrag nach Visierung in Bezug auf die bestellten Artikel und die Bestellmenge abänderte und die Bestellung in abgeänderter Form gegenüber der LBA auslöste. Diese Munition liess er von der Kantonspolizei Schwyz bezahlen und nutzte sie für seine privaten Zwecke.  

Mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses
Der Beschuldigte ist des Weiteren angeklagt, in seiner damaligen Funktion als Leiter Logistik der Kantonspolizei Schwyz der in Deutschland verurteilten Person polizeiinterne Informationen weitergegeben zu haben, welche die zu dieser Zeit in Deutschland hängige Strafuntersuchung gegen seinen deutschen Komplizen (siehe obenstehenden Absatz zu den Widerhandlungen gegen das Waffengesetz) betrafen.

Verlauf des Strafverfahrens 
Die BA hat den Beschuldigten zu Beginn des Strafverfahrens für rund zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft genommen und danach wieder auf freien Fuss gesetzt. Zudem hat die BA im Kanton Schwyz mit Unterstützung von fedpol sowie der Kantonspolizei Zürich verschiedene Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei hat die BA bei dem Beschuldigten zuhause insgesamt rund 80 Waffen und mehrere zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt.

Die BA dankt fedpol, der Kantonspolizei Zürich und den deutschen Strafverfolgungsbehörden für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. Sämtliche Anfragen in Bezug auf die in Deutschland verurteilte Person sind zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Konstanz zu richten.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
 


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