84 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Bern, 05.11.2020 - Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2020 (für das Geschäftsjahr 2019) gehen an 23 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 84 Millionen Franken für rund 9.6 Milliarden Kilowattstunden oder rund 24% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2019. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2018 rund 65 Millionen Franken an 17 Empfänger ausbezahlt.

Bis Ende Mai 2020 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 23 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 86 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2019 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2019 erhalten 23 Empfänger. Dies für insgesamt 33 Grosswasserkraftwerke, die 9.585 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2019 (23.6 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 84 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.88 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2018 wurden von 17 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 65 Millionen Franken für 27 Kraftwerke und 8.85 Milliarden Kilowattstunden Strom (23.6 % der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.

Weitere Informationen zur Marktprämie 2020 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2021 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 steht ein neues Förderinstrument für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft zur Verfügung: Die Marktprämie. Einen Anspruch darauf haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh.

Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung (siehe Faktenblatt). Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.

Das Förderinstrument Marktprämie ist auf fünf Jahre befristet und wurde zum ersten Mal im Jahr 2018 basierend auf den Geschäftszahlen 2017 ausbezahlt. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung im Jahr 2022 basierend auf den Geschäftszahlen 2021. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, die sich zur Abnahme der Elektrizität verpflichtet haben.

Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai des entsprechenden Jahres ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE
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